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Straßenbau

B 10: Ersatzneubau der Lärmschutzwände in Stuttgart-Zuffenhausen (Stadtkreis Stuttgart)

Beginn des zweiten Bauabschnitts verschiebt sich um eine Woche

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Einbau einer Lärmschutzwand

Der zweite Bauabschnitt beim Ersatzneubau der Lärmschutzwände entlang der B 10 in Stuttgart-Zuffenhausen verschiebt sich um eine Woche. Grund sind witterungsbedingte Verzögerungen bei der Einrichtung der Verkehrsführung. Der Bauabschnitt wird ab dem 23. Juni eingerichtet und dauert voraussichtlich bis Ende November 2026. 

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) informiert, dass sich der Beginn des zweiten Bauabschnitts beim Ersatzneubau der Lärmschutzwände entlang der B 10 in Stuttgart-Zuffenhausen um eine Woche verschiebt. Die Arbeiten in Fahrtrichtung A 81/Vaihingen an der Enz beginnen nun voraussichtlich am 23. Juni 2026.

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) führt seit Februar 2026 einen Ersatzneubau der Lärmschutzwände entlang der B 10 in Stuttgart-Zuffenhausen durch.

Der erste Bauabschnitt in Fahrtrichtung Friedrichswahl/Ludwigsburg konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei wurde die alte Lärmschutzwand in Fahrtrichtung Ludwigsburg/Friedrichswahl abgebaut und im Anschluss durch eine neue Wand mit verbessertem Lärmschutz ersetzt. Diese Arbeiten im Bereich der Auffahrt Stuttgart-Stammheim auf die B 10 bis zur Trennung der B 10 in B 10/B 27 wurden erfolgreich abgeschlossen. Die B 10 wird in diesem Abschnitt bis Freitag, 26. Juni 2026 wieder komplett für den Verkehr freigegeben.

Der ursprünglich für den 16. Juni 2026 vorgesehene Beginn des zweiten Bauabschnitts muss um eine Woche verschoben werden. Grund hierfür sind witterungsbedingte Verzögerungen bei der Einrichtung der Verkehrsführung. Aufgrund unbeständiger Wetterverhältnisse mit Regenschauern am vergangenen Dienstag konnten die für die weitere Verkehrsführung erforderlichen Gelbmarkierungen auf der Fahrbahn nicht aufgebracht werden. Diese Markierungen sind aus Sicherheitsgründen Voraussetzung für die anschließenden Arbeiten der Verkehrssicherung. Die Arbeiten mussten daher unterbrochen werden.

Da die beteiligten Fachfirmen parallel an weiteren Baustellen im Einsatz sind und die Arbeitsabläufe eng getaktet sind, können die ausstehenden Arbeiten nicht kurzfristig nachgeholt werden. Dadurch verschiebt sich der Beginn des zweiten Bauabschnitts um eine Woche.

Der zweite Bauabschnitt umfasst die Fahrtrichtung A 81/Vaihingen Enz der B 10 in Stuttgart-Zuffenhausen und erstreckt sich von der Zusammenführung der B 10 und B 27 bis zur Ausfahrt Stuttgart-Stammheim. Auch hier wird lediglich ein Fahrstreifen neben der Lärmschutzwand gesperrt, sodass die B 10 weiterhin befahrbar bleibt. 

Der zweite Bauabschnitt wird somit ab Dienstag, 23. Juni, bis Freitag, 26. Juni 2026, auf der B 10 eingerichtet. Hierbei muss zeitweise mit Einschränkungen durch die Verkehrssicherungsarbeiten mit Sperrung einzelner Fahrstreifen gerechnet werden. Der Verkehr bleibt jedoch weiterhin aufrechterhalten. Die Bauarbeiten an der Lärmschutzwand beginnen dann am Montag, 29. Juni 2026. Auch hier bleibt die B 10 während der Dauer der gesamten Arbeiten weiterhin befahrbar.

Im Laufe des zweiten Bauabschnitts der Maßnahme wird die Ausfahrt der B 10 nach Stuttgart-Stammheim einige Wochen gesperrt sein. Auch hier wird die Lärmschutzwand ausgetauscht. Über den genauen Zeitpunkt der Sperrung der Ausfahrt informiert das RPS in einer weiteren Medienmitteilung. 

Die Arbeiten sind stark witterungsabhängig. Aufgrund der Witterung während des ersten Bauabschnitts verschiebt sich das Bauende von Ende Oktober auf voraussichtlich Ende November 2026.  

Der Bund investiert mit dieser Baumaßnahme rund 3,3 Millionen Euro in die Infrastruktur.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung).

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