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Oberbürgermeisterwahl in Bad Rappenau: Amtliche Wahlprüfung abgeschlossen (Landkreis Heilbronn)
Regierungspräsidentin Bay: „Das Ergebnis der Wahlprüfung liegt nun vor – die Wiederwahl von Sebastian Frei ist gültig“
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Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist kommunalrechtliche Aufsichtsbehörde über die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte im Regierungsbezirk Stuttgart. In dieser Funktion überprüft das RPS auch die Gültigkeit von Oberbürgermeisterwahlen. Die Prüfung der Wahl in Bad Rappenau ist nun abgeschlossen. Die Wahl ist gültig.
Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Bad Rappenau ist gültig. Dies bestätigte Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung liegt nun vor: Die Wiederwahl von Sebastian Frei ist gültig.“
Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist seien keine Einsprüche eingegangen. Die rechtliche Prüfung des Wahlgangs am 9. November 2025 habe keine Beanstandungen ergeben. Damit stehe der Wiederverpflichtung von Sebastian Frei nichts mehr im Wege, so die Regierungspräsidentin weiter.
Sebastian Frei wurde im ersten Wahlgang am 9. November 2025 bei einer Wahlbeteiligung von 41,05 Prozent mit 77,30 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Er hatte einen Gegenkandidaten.