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Oberbürgermeisterwahl in Crailsheim: Amtliche Wahlprüfung abgeschlossen (Landkreis Schwäbisch Hall)
Regierungspräsidentin Bay: „Das Ergebnis der Wahlprüfung liegt nun vor – die Wiederwahl von Dr. Christoph Grimmer ist gültig“
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Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist kommunalrechtliche Aufsichtsbehörde über die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte im Regierungsbezirk Stuttgart. In dieser Funktion überprüft das RPS auch die Gültigkeit von Oberbürgermeisterwahlen. Die Prüfung der Wahl in Crailsheim ist nun abgeschlossen. Die Wahl ist gültig.
Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Crailsheim ist gültig. Dies bestätigte Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung liegt nun vor: Die Wiederwahl von Dr. Christoph Grimmer ist gültig.“
Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist seien keine Einsprüche eingegangen. Die rechtliche Prüfung des Wahlgangs am 2. November 2025 habe keine Beanstandungen ergeben. Damit stehe der Wiederverpflichtung von Dr. Christoph Grimmer nichts mehr im Wege, so die Regierungspräsidentin weiter.
Dr. Christoph Grimmer wurde im ersten Wahlgang am 2. November 2025 bei einer Wahlbeteiligung von 33,81 Prozent mit 85,65 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Er hatte zwei Gegenkandidaten.