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Medienmitteilung

Verlängerung der Hochbahnsteige in Stuttgart-Süd entlang der Linie U1 (Stadtkreis Stuttgart)

Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss

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geöffneter Laptop mit dem Schriftzug Planfeststellung

Das Vorhaben der Stuttgarter Straßenbahnen AG zur Verlängerung der Hochbahnsteige an den Stadtbahnhaltestellen Erwin-Schoettle-Platz, Bihlplatz und Südheimer Platz ermöglicht den 80-Meter-Zugbetrieb entlang der Linie U1. Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden ab dem 20. Mai 2025 veröffentlicht.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am Dienstag, den 6. Mai 2025, den Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Hochbahnsteige an den Stadtbahnhaltestellen Erwin-Schoettle-Platz, Bihlplatz und Südheimer Platz erlassen und damit die Grundlage für den 80-Meter-Zugbetrieb entlang der Linie U1 geschaffen. Vorhabenträgerin ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB).

Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses

Die genehmigte Planung umfasst die Anpassung der Haltestellenanlagen, die umliegenden Gleis- und Treppenanlagen und zu Teilen auch die Gehwege und Fahrstreifen. Die Hochbahnsteigverlängerung und der damit ermöglichte 80-Meter-Zugbetrieb erhöht die Leistungsfähigkeit auf der stark frequentierten Linie U1. Dadurch kann der Öffentliche Personennahverkehr gestärkt und die Innenstadt vom Individualverkehr entlastet werden.

Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren, sind verschiedene landschaftspflegerische Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen wie eine ökologische Baubegleitung, die Errichtung eines temporären Reptilien-Schutzzauns sowie die Ansaat und Begrünung von Angleichflächen durch die SSB vorgesehen.

Im Planfeststellungsbeschluss wurden auch die Einwendungen der Betroffenen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen.

Veröffentlichung

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden im Zeitraum von Dienstag, den 20. Mai 2025, bis einschließlich Montag, den 2. Juni 2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse veröffentlicht und zusätzlich bei der Landeshauptstadt Stuttgart zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.

Die ortsübliche Bekanntmachung hierzu erfolgt vor Beginn der Auslegung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Bekanntmachungstext ist ab Donnerstag, den 15. Mai 2025, auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfeststellungsbeschlüsse abrufbar.

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