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Land und Bund fördern Umgestaltung der Industriestraße im Synergiepark Stuttgart-Vaihingen (Stadtkreis Stuttgart)
Regierungspräsidentin Bay: „Die Umgestaltung schafft Sicherheit und Komfort für den Rad- und Fußverkehr im Synergiepark“
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Land und Bund investieren rund eine Million Euro in den Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur entlang der Industriestraße. Das stärkt die Verkehrssicherheit und macht den Synergiepark in Stuttgart-Vaihingen fit für die Zukunft.
Das Land Baden-Württemberg und der Bund fördern die Umgestaltung der westlichen Industriestraße im Stuttgarter Synergiepark mit rund einer Million Euro. Durch den Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur entstand in Stuttgart-Vaihingen eine durchgehende, sichere und attraktive Verbindung zwischen der Straße Am Wallgraben und der Ruppmannstraße. Die Maßnahme ist Teil des umfassenden Transformationsprozesses im Synergiepark, dem größten Gewerbegebiet Stuttgarts. Die Zahl der Beschäftigten in diesem Gebiet soll sich bis 2030 voraussichtlich auf rund 40.000 verdoppeln.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bei der Finanzierung der Umgestaltung der Industriestraße im Synergiepark mit einer Förderung in Höhe von rund 900.000 Euro. Der Bund fördert das Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms Stadt und Land (S&L) mit rund 100.000 Euro. Ziel der Förderung ist es, eine sichere und attraktive Verbindung für den Radverkehr zu schaffen.
Regierungspräsidentin Susanne Bay betonte: „Mit der Umgestaltung der Industriestraße wurde die nachhaltige Mobilität im Synergiepark Stuttgart gestärkt. Der Ausbau sicherer Radfahrstreifen und barrierefreier Haltestellen verbessert die Bedingungen für Rad- und Fußverkehr deutlich. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Verkehrswende vor Ort und unterstützt die klimafreundliche Erreichbarkeit dieses dynamisch wachsenden Gewerbegebiets.“
Die Umgestaltung der Industriestraße erfolgte im zweiten Bauabschnitt zwischen der Straße Am Wallgraben und der Ruppmannstraße. Sie umfasst eine durchgängige Führung des Radverkehrs auf Radfahrstreifen, einen neuen Fußgängerüberweg mit Mittelinsel zur Erhöhung der Fußgängersicherheit, eine begrünte Mittelinsel mit der Neupflanzung von Bäumen sowie den barrierefreien Neubau zweier Bushaltestellen.
Durch den Bau der Radfahrstreifen entfallen sämtliche Parkstände im Straßenraum. Damit können künftig die erforderlichen Sichtweiten an allen Grundstückszufahrten eingehalten werden. Das erhöht die Verkehrssicherheit – insbesondere für den Rad- und Fußverkehr – deutlich.
Die Baukosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 2.662.000 Euro. Neben der Förderung der Baukosten wird eine Planungskostenpauschale gewährt. Das Land beteiligt sich somit mit einer Fördersumme in Höhe von etwa 925.600 Euro aus dem LGVFG und der Bund mit einer Fördersumme in Höhe von etwa 133.000 Euro über das Sonderprogramm Stadt und Land.
Mit dieser Maßnahme leistet die Landeshauptstadt Stuttgart gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg und dem Bund einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität im Synergiepark und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden.
Hintergrundinformationen:
Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit sollen klimafreundliche Mobilitätsformen gestärkt werden.
Informationen dazu sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter rp.baden-wuerttemberg.de/themen/ > Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen > Förderprogramm Rad- und Fußverkehr abrufbar
Mit dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ soll mehr Verkehr auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – auch im ländlichen Raum. Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen.
Informationen dazu finden Sie beim zuständigen Bundesministerium: www.bmdv.bund.de