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Netzverstärkung Sindelfingen-Pulverdingen (Landkreis Böblingen und Landkreis Ludwigsburg)
Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss
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Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Planfeststellungsbeschluss für die Netzverstärkung der 110-kV-Stromleitung zwischen den Umspannwerken Leonberg und Pulverdingen erlassen. Das Vorhaben der Netze BW GmbH umfasst einen Abschnitt von rund 13 Kilometern. Der Planfeststellungsbeschluss liegt ab dem 27. November 2025 zur Einsichtnahme aus.
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für die Netzverstärkung Sindelfingen-Pulverdingen erlassen und damit die Grundlage für die Verstärkung bestehender Hochspannungsleitungen geschaffen. Vorhabenträgerin ist die Netze BW GmbH.
Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses
Die genehmigte Planung umfasst die Leistungsverstärkung und Modernisierung der 110 kV- Freileitung Sindelfingen-Pulverdingen zwischen den Umspannwerken Leonberg und Pulverdingen.
Hintergrund der geplanten Änderungen ist die Verstärkung des Stromkreises Sindelfingen-Leonberg-Pulverdingen rot und des Stromkreises Leonberg-Pulverdingen weiß. Dafür ist zwischen den Umspannwerken Leonberg und Pulverdingen eine Neubeseilung mit leistungsstärkeren Leiterseilen erforderlich.
Im Bereich des Gemeindegebietes Eberdingen werden neun Masten rückgebaut und durch acht neue Masten ersetzt. Dabei werden drei Masten standortgleich errichtet und fünf Masten verschoben, sodass ein vorheriger Maststandort entfallen kann. Zusätzlich werden zwei Masten im Bereich des Umspannwerks Leonberg und drei Masten vor dem Umspannwerk Pulverdingen saniert.
Das Vorhaben umfasst insgesamt eine Länge von etwa 13 Kilometern und verläuft auf den Gemarkungen der Städte Leonberg, Ditzingen und Markgröningen sowie der Gemeinden Hemmingen und Eberdingen.
Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren oder zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des Bodens, Rückschnitt- und Bauzeitenbeschränkungen, Nestbeseitigungen außerhalb der Brutzeit der Vögel und die Anlage von Ersatznisthilfen.
Im Planfeststellungsbeschluss wurden auch die Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen.
Veröffentlichung
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Aktuelle Planfeststellungsverfahren > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse > Leitung im Zeitraum vom 27. November 2025 bis einschließlich 10. Dezember 2025, veröffentlicht. Die Bekanntmachung hierzu erfolgt in der Teilausgabe der Stuttgarter Zeitung, in der Leonberger Kreiszeitung, der Ludwigsburger Kreiszeitung und in der Vaihinger Kreiszeitung. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart in der Rubrik „Service“ unter Bekanntmachungen abrufbar.