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Planfeststellung

Planfeststellung für den Neubau einer Erdkabelleitung zum geplanten Umspannwerk Beimbach (Landkreis Schwäbisch Hall)

Planfeststellungsverfahren wird eingeleitet: Einwendungsfrist endet am 23. Dezember 2025

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Straßenbaupläne

Das Planfeststellungsverfahren für den „Neubau 110-kV-Erdkabelleitung Anschluss UW Beimbach“ wurde eingeleitet. Die Planunterlagen sind vom 10. November bis zum 9. Dezember 2025 einsehbar. Einwendungen können bis zum 23. Dezember 2025 erhoben werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen das Planfeststellungsverfahren für den „Neubau 110-kV-Erdkabelleitung Anschluss UW Beimbach“ eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die Netze BW GmbH. Das Planfeststellungsverfahren dient der Ermittlung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer 110-kV-Erdkabelleitung zum Anschluss eines neuen Umspannwerks (UW) Beimbach. 

Das beantragte Vorhaben umfasst eine Länge von etwa 13 Kilometern und verläuft auf den Gemeindegebieten der Städte Ilshofen, Kirchberg an der Jagst und der Gemeinde Rot am See. Für die neue Erdkabelleitung wird ein neuer Mast 45A der bestehenden 110-kV-Freileitung Kupferzell-Hohenberg zwischen der Stadt Ilshofen und deren Stadtteil Ruppertshofen errichtet. Von dort führt die neue Erdkabelleitung bis zum geplanten Umspannwerk Beimbach, das östlich des Ortsteils Beimbach der Gemeinde Rot am See errichtet werden soll. Das Umspannwerk Beimbach selbst ist nicht Teil des Planfeststellungsantrags. 

Die 110-kV-Erdkabelleitung besteht aus zwei Erdkabelsystemen, die direkt nebeneinander verlegt werden. Die Erdkabel werden, soweit möglich, in offener Bauweise, bei landwirtschaftlichen Nutzflächen in einer Tiefe von etwa 1,6 Metern, bei Straßen und Wegen in einer Tiefe von etwa 1,25 Metern verlegt. Die Breite des Kabelgrabens beträgt je Erdkabelsystem ungefähr 1,30 Meter.

Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren beziehungsweise zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen, artenschutzrechtliche Maßnahmen sowie Wasser- und Bodenschutzmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören zum Beispiel Rückschnitt- und Bauzeitenbeschränkungen zum Schutz von Brutvögeln, Vergrämung von Zauneidechsen, Aufstellen eines Reptilienschutzzauns und eines Schutzzauns für den Biber, Freihalten von Uferbereichen, Vergrämung von Bodenbrütern, die Einrichtung einer bodenkundlichen und ökologischen Baubegleitung, Errichtung von Vegetationsschutzzäunen, Wiederansaat beziehungsweise Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchten Flächen und die Rekultivierung von Böden.

Die Planunterlagen werden in der Zeit von Montag, 10. November, bis einschließlich Dienstag, 9. Dezember 2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren > Leitung und auf den Internetseiten der Städte Ilshofen, Kirchberg an der Jagst und der Gemeinde Rot am See zugänglich gemacht.

Zeit und Ort der Auslegung der Planunterlagen werden im Vorfeld ortsüblich bekanntgemacht. Der Bekanntmachungstext ist zudem ab Freitag, 31. Oktober 2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen zu Planfeststellungsverfahren > Planfeststellungsverfahren und auf den Internetseiten der Städte Ilshofen, Kirchberg an der Jagst und der Gemeinde Rot am See abrufbar.

Bis einschließlich Dienstag, 23. Dezember 2025, haben alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die Möglichkeit, beim Regierungspräsidium Stuttgart oder bei den Städten Ilshofen, Kirchberg an der Jagst und der Gemeinde Rot am See Einwendungen gegen den Plan zu erheben.

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