Referat 15.2Flüchtlingsaufnahme, Integrationsförderung
Unsere Kernaufgaben
Das Referat 15.2 ist für vielfältige Aufgaben im Bereich der Migration im Regierungsbezirk Stuttgart zuständig. Zentrale Punkte sind dabei die Erstaufnahme von Flüchtlingen und die Funktion als höhere Aufnahmebehörde, also die Koordinierung, Beratung und Aufsicht über die 13 Aufnahmebehörden bei den Stadt- und Landkreisen im Regierungsbezirk.
Zusätzlich bearbeiten wir im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration verschiedene Förderprogramme im Bereich Integration.
Unsere Aufgaben im Detail
Die Erstaufnahme ist die erste Station für geflüchtete Menschen, die in Deutschland ankommen. Wir sorgen gemeinsam mit unseren haupt- und ehrenamtlichen Partnerinnen und Partnern dafür, dass die Asylsuchenden einen geordneten Start im Regierungsbezirk Stuttgart haben. Zuständig sind wir für alles Organisatorische sowie Rechtliche rund um die Flüchtlingserstaufnahme. Die Asylsuchenden werden nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen menschenwürdig untergebracht, versorgt, registriert und erkennungsdienstlich erfasst.
Derzeit betreiben wir im Regierungsbezirk Stuttgart drei Erstaufnahmeeinrichtungen: Die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in Ellwangen und die Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) für Flüchtlinge in Giengen an der Brenz und in Kornwestheim.
Die EA Giengen an der Brenz wurde Anfang April 2020 als Außenstelle der LEA Ellwangen in Betrieb genommen. Vieles läuft sehr ähnlich wie in der LEA Ellwangen: Die Leitung und Verwaltung sowie das Liegenschaftsmanagement und die Verlegungsorganisation übernimmt das Regierungspräsidium Stuttgart, die Dienstleistungsfirmen für die Versorgung und Betreuung sind dieselben und auch eine Sozial- und Verfahrensberatung wird angeboten. Im Unterschied zur LEA Ellwangen ist allerdings alles deutlich kleiner dimensioniert, da die Belegungskapazität auch nur etwa einem Viertel der Kapazität der LEA Ellwangen entspricht.
Die EA Kornwestheim wurde Anfang Januar 2025 in Betrieb genommen. Die Einrichtung ist primär für die Unterbringung von Asylbewerbern aus verschiedensten Herkunftsländern gedacht. Platz bietet die Einrichtung für 220 Personen. Die Leitung und Verwaltung sowie das Liegenschaftsmanagement und die Verlegungsorganisation übernimmt das Regierungspräsidium Stuttgart. Für die Versorgung und Betreuung der Bewohner und Bewohnerinnen wurden verschiedene Dienstleistungsfirmen beauftragt. Auch eine unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung findet sich vor Ort.
Bei spezifischen Anliegen bezüglich der EA Kornwestheim können Sie sich gerne an die E-Mail-Adresse
EA-Kornwestheim@rps.bwl.de wenden.
Seit dem 22. April 2022 dient die ehemalige Messehalle in Sindelfingen als Notunterkunft für Geflüchtete. Ursprünglich als erste Anlaufstelle für ukrainische Flüchtlinge konzipiert, wurden dort innerhalb von 17 Monaten etwa 26.000 Menschen aufgenommen. Aufgrund steigender Flüchtlingszahlen beherbergt die Einrichtung seit Ende September 2023 Asylsuchende aus verschiedenen Herkunftsländern und ist somit inzwischen ein fester Bestandteil des Erstaufnahmesystems in Baden-Württemberg.
Die Unterkunft bietet Platz für bis zu 600 Personen und wird vom Regierungspräsidium Stuttgart betrieben. Verschiedene Dienstleistungsfirmen sind für die Alltagsbetreuung, Sozialbetreuung, medizinische Versorgung und Betreuung der Geflüchteten und die Sicherheit zuständig.
Bei spezifische Anliegen bezüglich der Notunterkunft in der Messe Sindelfingen können Sie sich gerne an die E-Mail-Adresse notunterkunft-sindelfingen@rps.bwl.de wenden.
Als höhere Aufnahmebehörde ist das Referat 15.2 im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht für die 13 unteren Aufnahmebehörden (elf Land- und zwei Stadtkreise) im Regierungsbezirk Stuttgart zuständig. Wir sind Ansprechperson für die unteren Aufnahmebehörden beispielsweise bei rechtlichen Fragen oder bei Fragen zur Unterbringung und Versorgung in der vorläufigen Unterbringung.
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) erstattet das Land Baden-Württemberg den unteren Aufnahmebehörden, also den Stadt- und Landkreisen, die Kosten für die vorläufige Unterbringung. Die umfangreiche Prüfung der Ausgaben der Landkreise übernimmt im Regierungsbezirk Stuttgart das Referat 15.2.
Wir informieren und beraten die in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Regierungsbezirk untergebrachten Personen zu allen Fragen der freiwilligen Ausreise, organisieren diese und beantragen gegebenenfalls finanzielle Unterstützung für die Rückkehr.
Wir fördern und überwachen Integrationsprojekte des Landes Baden-Württemberg. Beispielsweise wickelt das Regierungspräsidium Stuttgart landesweit über den „Pakt für Integration“ das Förderprogramm „Integrationsmanagement“ für das Sozial- und Integrationsministerium ab, bei dem Kommunen finanziell bei der Integrationsarbeit unterstützt werden.
In Fragen der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ist die Ombudsstelle für Flüchtlingserstaufnahme Baden-Württemberg Ansprech-, Mittler- und Unterstützungsstelle für die Belange von Flüchtlingen, Ehrenamtlichen, Mitarbeitern aus Organisationen, Institutionen und zuständigen Behörden sowie Nachbarn und Anliegern aus der Umgebung der Einrichtungen.
Ehrenamtliche Ansprechperson für die Ombudsperson in der Flüchtlingserstaufnahme beim Regierungspräsidium Stuttgart ist
Josef Rettenmaier
ombudswesen.fluechtlinge@rps.bwl.de
Josef Rettenmaier nimmt diese Funktion seit August 2019 wahr. Mit seiner langjährigen Erfahrung als Sozialdezernent im Ostalbkreis bringt Rettenmaier ausgezeichnete Voraussetzungen für dieses Amt mit.
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