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Anpassung der Leitungseinführung in das Umspannwerk Oberjettingen
Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss
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Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Planfeststellungsbeschluss für die Anpassung der Leitungseinführung in das Umspannwerk Oberjettingen erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen liegen ab dem 26. September 2025 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für die „Anpassung der Leitungseinführung in das Umspannwerk Oberjettingen“ erlassen. Vorhabenträgerin ist die Transnet BW GmbH.
Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses
Gegenstand der Planfeststellung ist die Änderung der Leitungseinführungen in das Umspannwerk (UW) Oberjettingen auf Gemarkung der Gemeinde Jettingen. Durch das Vorhaben werden die bestehenden 380-Kilovolt-Freileitungen der Leitungsanlage 0318 (Pulverdingen – Oberjettingen), die nördlich des UW liegt und die südlich zum UW gelegene Leitungsanlage 0335 (Oberjettingen – Engstlatt) neu an das umzubauende UW Oberjettingen angebunden. Die Änderungen am Umspannwerk Oberjettingen selbst sind nicht Gegenstand der Planfeststellung.
Hintergrund der geplanten Änderungen an den Leitungseinführungen ist, dass im Rahmen des Netzentwicklungsplans 2030 V2019 am Standort Oberjettingen Maßnahmen umgesetzt werden müssen, um die Zukunftsfähigkeit der Anlage sicherzustellen. Dabei bedingt der geplante Umbau des UW eine Neuanordnung der Anschlussfelder der Stromkreise.
Die Änderungen im UW haben eine neue, östlicher liegende Trassenführung und damit auch Änderungen bei den Maststandorten zur Folge. An der zum UW nördlich gelegenen Leitung 0318 sind keine Arbeiten an den Masten selbst vorgesehen. Es erfolgt eine Änderung der Schutzstreifen entsprechend der neuen Leitungsführung. Südlich des UW sollen vier Masten der Bestandsleitung 0335 abgebaut und zwei Masten neu errichtet werden. Die Neubaumasten sind dabei höher als die Bestandsmasten. Für die Errichtung der neuen Masten und die Seilzugarbeiten an allen Masten im betroffenen Leitungsabschnitt werden temporär Flächen als Arbeitsflächen in Anspruch genommen.
Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden, beziehungsweise zu minimieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung und die Anlage von Grünbrachen als CEF-Maßnahme (Continuous Ecological Functionality) für Feldlerchen. Zu den CEF-Maßnahmen gehören auch die zeitliche Beschränkung für die Entfernung von Vogelnestern, die Vergrämung von bodenbrütenden Vogelarten sowie Rodungs-, und Bauzeitenbeschränkungen. Zudem sind umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des Bodens vorgesehen.
Im Planfeststellungsbeschluss wurden auch die Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen.
Auslegung und Bekanntmachung
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden im Zeitraum von Freitag, 26. September, bis einschließlich Donnerstag, 9. Oktober 2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Aktuelle Planfeststellungsverfahren > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse > Leitung veröffentlicht.
Der Bekanntmachungstext wird in den örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht und ist zudem ab Freitag, 19. September 2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen im Überblick > Planfeststellung > Planfeststellungsbeschlüsse abrufbar.