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Netzverstärkung Heilbronn – Möckmühl (Stadt und Landkreis Heilbronn): Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss
Das Vorhaben der Netze BW GmbH umfasst den Austausch von Hochspannungsleitungen auf einer Strecke von rund 21 Kilometern. Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden ab dem 23. April 2025 veröffentlicht.
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Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für die Netzverstärkung Netzverstärkung Heilbronn – Möckmühl erlassen und damit die Grundlage für die Verstärkung bestehender Hochspannungsleitungen geschaffen. Vorhabenträgerin ist die Netze BW GmbH.
Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses:
Die genehmigte Planung umfasst die Leistungsverstärkung der beiden bestehenden 110-kV-Stromkreise zwischen den Umspannwerken Heilbronn und Möckmühl. Davon betroffen sind die beiden 110-kV-Freileitungen Heilbronn - Untereisesheim (Anlage 0107) und Kochendorf – Möckmühl (Anlage 0110) sowie die beiden 110-kV-Stromkreise, die auf der 380-kV-Freileitung Großgartach – Kupferzell (Anlage 0316 der TransnetBW GmbH) von Mast 27 bis Mast 29 mitgeführt werden.
Die geplante Erhöhung der Übertragungskapazität erfolgt durch eine Neubeseilung mit leistungsstärkeren Leiterseilen. Da die vorhandenen Masten der Anlagen 0107 und 0110 statisch nicht für die Leiterseilverstärkung ausgelegt sind, müssen diese weitestgehend standortgleich durch neue Maste ersetzt werden.
Zusätzlich wird auf den beiden Leitungsanlagen 0107 und 0110 zur Standardisierung des 110-kV-Netzes die nachrichtentechnische Verbindung erneuert. Dabei werden die bestehenden Luftkabel und Erdseile durch kombinierte Erdseilluftkabel ersetzt, die der Datenübertragung, der Kurzschlussfestigkeit sowie dem Blitzschutz dienen. Das Erdseilluftkabel wird an der jeweiligen Mastspitze befestigt.
Das Vorhaben umfasst insgesamt eine Länge von etwa 21 Kilometern und verläuft auf den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Heilbronn, Neckarsulm, Untereisesheim, Bad Friedrichshall, Oedheim, Neuenstadt am Kocher, Neudenau und Möckmühl.
Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem Bauzeitenbeschränkungen beispielsweise während der Hauptbrutzeit von Baum- und Gebüschbrütern, der Schutz vor Eintrag wassergefährdender Stoffe sowie Maßnahmen zum Schutz gegen Bodenverdichtungen durch das Auslegen drucklastverteilender Materialen beim Einsatz von Baumaschinen. Außerdem ist die Wiederherstellung von Wiesen und Weiden, die Pflanzung von Gehölzen, Sträuchern und Bäumen und die Herstellung von Habitatstrukturen für Reptilien vorgesehen.
Im Planfeststellungsbeschluss wurden auch die Einwendungen der Betroffenen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen.
Veröffentlichung:
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse im Zeitraum von Mittwoch, 23. April, bis einschließlich Dienstag, 6. Mai 2025, veröffentlicht. Die Bekanntmachung hierzu erfolgt in der Hauptausgabe der Heilbronner Stimme. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart in der Rubrik „Service“ unter Bekanntmachungen abrufbar.