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Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach sowie vierstreifiger Ausbau der L 1100
Regierungspräsidium Stuttgart erlässt Planfeststellungsbeschluss
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Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Planfeststellungsbeschluss für die Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach sowie den Ausbau der L 1100 erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen liegen ab dem 12. August 2025 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für die „Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach zwischen der B 39 und der L 1100 sowie den vierstreifigen Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) zwischen Heilbronn-Neckargartach und der Anschlussstelle Heilbronn-Untereisesheim“ erlassen. Träger der Baulast ist für die Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach die Stadt Heilbronn.
Für die Neckartalstraße ist es das Land Baden-Württemberg. Antragstellerin und Vorhabenträgerin ist für beide Maßnahmen die Stadt Heilbronn.
Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses
Die etwa 4,5 Kilometer lange Nordumfahrung führt von der B 39 (seit 1. Januar 2025: L 533) über den Industriepark „Böllinger Höfe“ (Alexander-Baumann-Straße) und das Industriegebiet „Neckarau“ (Buchener Straße) und endet an einem neuen Knotenpunkt mit der L 1100 (Neckartalstraße). Der geplante Innovationspark „Steinäcker“ östlich des Industrieparks „Böllinger Höfe“ wird mittels einer Einmündung an die Nordumfahrung angeschlossen.
Der zweibahnige Ausbau der L 1100 (Neckartalstraße) erfolgt über eine Länge von 1,3 Kilometern. Er beginnt im Süden an der vorhandenen Rampe zur Überführung der Karl-Wüst-Straße und endet am nördlichen Knotenpunkt mit der Wimpfener Straße. Dieser Knotenpunkt wird im Zuge der Baumaßnahme angepasst. Die südliche Einmündung der Wimpfener Straße in die Neckartalstraße, die sich etwa auf halber Ausbaustrecke befindet, wird zurückgebaut. Stattdessen wird die Buchener Straße im Zuge der Realisierung der Nordumfahrung mittels einer neuen Einmündung direkt an die Neckartalstraße angebunden.
Das gesamte Vorhaben ist erforderlich, um das zukünftig zu erwartende Verkehrsaufkommen im nordwestlichen Gebiet der Stadt Heilbronn leistungsfähig abwickeln zu können. Gleichzeitig kann dadurch eine verkehrsgünstige Anbindung des Industrieparks „Böllinger Höfe“, des geplanten Innovationspark „Steinäcker“ und des Industriegebiets „Neckarau“ an das übergeordnete Straßennetz gewährleistet werden. Die Straßenbaumaßnahmen erhöhen außerdem die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer im Planungsraum: Es werden zwei Unfallschwerpunkte beseitigt und eine durchgängige Fuß- und Radwegverbindung zwischen der B 39 (seit 1. Januar 2025: L 533), dem Industriepark „Böllinger Höfe“, dem Innovationspark „Steinäcker“ und dem Industriegebiet „Neckarau“ geschaffen. Zugleich führt der Bau der Nordumfahrung zu einer erheblichen verkehrlichen Entlastung der Stadtteile Frankenbach und Neckargartach.
Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren, sind landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem die zeitliche Beschränkung von Rodungsarbeiten und Baufeldräumung, der sachgerechte Umgang mit dem Boden vor Ort und die Wiederherstellung der Bodenfunktionen in verdichteten Bereichen.
Im Planfeststellungsbeschluss wurden auch die Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange abgewogen.
Auslegung und Bekanntmachung
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen liegen im Zeitraum von Dienstag, 12. August 2025, bis einschließlich Montag, 25. August 2025, bei der Stadtverwaltung Heilbronn zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen in diesem Zeitraum auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse und im zentralen Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ eingesehen werden.
Zeit und Ort der Auslegung werden im Vorfeld ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bekanntmachungstext ist zudem ab Mittwoch, 6. August 2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Bekanntmachungen Planfeststellungsbeschlüsse sowie im zentralen Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ abrufbar.