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Sonderlandeplatz Pattonville: Änderungs-Genehmigungsverfahren abgeschlossen (Landkreis Ludwigsburg)
Regierungspräsidium Stuttgart erteilt Genehmigung für Erweiterung des Rettungshubschrauber-Flugbetriebs
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Nach umfassender Prüfung hat das Regierungspräsidium Stuttgart dem Antrag der Flugbetriebsgemeinschaft Pattonville e. V. auf Änderung der Flugplatzgenehmigung des Sonderlandplatzes Pattonville stattgegeben.
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat als landesweit zuständige Luftfahrtbehörde und Luftsicherheitsbehörde über den Antrag der Flugbetriebsgemeinschaft Pattonville e. V. auf Änderung der Flugplatzgenehmigung des Sonderlandplatzes Pattonville entschieden. Ziel des Änderungsantrags durch die Flugbetriebsgemeinschaft war insbesondere die Erweiterung des dortigen Rettungshubschrauber-Flugbetriebs sowie die Aufhebung von Beschränkungen des Vereins-Flugbetriebs. Die umfassende Prüfung hat ergeben, dass den beantragten Änderungen keine rechtlichen Hinderungsgründe entgegenstehen. Das RPS hat dem Änderungsantrag somit stattgegeben.
Ablauf des Verfahrens
Der Antrag vom 22. Dezember 2023 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart im Zeitraum vom 3. Juni 2024 bis einschließlich 5. Juli 2024 öffentlich ausgelegt. In einer Bürgerversammlung am 18. Juni 2024 wurden die ansässigen Bürgerinnen und Bürger über diese Thematik informiert. Wichtige Erkenntnisse aus dieser Bürgerbeteiligung sowie den eingegangenen Einwendungen wurden im Genehmigungsverfahren aufgenommen und bewertet und bei der Entscheidung berücksichtigt.
Insbesondere die Fluglärmthematik war Gegenstand zahlreicher Einwendungen. Durch gutachterliche Ermittlung und Beurteilung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen wurde aufgezeigt, dass die vom Flugplatz ausgehende Lärmbelastung für die angrenzenden Anwohnerinnen und Anwohner entsprechend der geltenden Vorschriften grundsätzlich zumutbar ist. Lediglich für einige Wohnbebauungen im südwestlichsten Bereich von Pattonville können zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen für einen adäquaten Lärmschutz in der Nacht notwendig werden.
Die Genehmigungsentscheidung wird im Staatsanzeiger Baden-Württemberg, in der Ludwigsburger Kreiszeitung und in der Kornwestheimer Zeitung heute (4. Juli 2025) öffentlich bekannt gemacht. Eine ortsübliche Bekanntmachung erfolgt am Donnerstag, 10. Juli 2025. Eine Ausfertigung der Entscheidung wird in den Städten Remseck am Neckar, Kornwestheim und Stuttgart von Montag, 14. Juli, bis einschließlich Montag, 28. Juli 2025, zur Einsichtnahme ausgelegt.
Der Bescheid wird ab Montag, 14. Juli 2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-suttgart.de > Service > Bekanntmachungen > Luftverkehr zur Einsicht eingestellt.
Hintergrundinformationen:
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Luftfahrtbehörde und Luftsicherheitsbehörde zuständig für die Aufgaben auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts sowie der Luftsicherheit in Baden-Württemberg. Wir sind Ansprechpartner für Luftfahrerinnen/Luftfahrer, Betreiberinnen/Betreiber von Flugplätzen, Luftfahrtunternehmen sowie auch für Bürgerinnen/Bürger, die nicht selbst aktiv Luftfahrt betreiben.