Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Lärmschutz

B 14: Neubau der B 14 Nellmersbach – Backnang/West (Rems-Murr-Kreis)

Information für Anwohnerinnen und Anwohner zum Anspruch auf passiven Lärmschutz

Lesezeit:

Teilen via:

Schallpegelmessung an einer Straße im Wohngebiet

Im Zuge des Neubaus der B 14 zwischen Nellmersbach und Backnang/West wird in mehreren Bauabschnitten parallel gearbeitet. Während die Bauarbeiten laufen, prüft das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) den Anspruch auf passiven Lärmschutz für direkt betroffene Anwohnerinnen und Anwohner.

Mit dem Neubau der B 14 zwischen Winnenden und Backnang entsteht für einige Gebäude gemäß Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen, insbesondere auf den Einbau von Lärmschutzfenstern und gegebenenfalls Lüftungseinrichtungen. Ein Anspruch besteht jedoch nur dann, wenn an den betroffenen Fassaden noch keine ausreichend dimensionierten Fenster und gegebenenfalls Lüftungseinrichtungen vorhanden sind.

Um die Anspruchsvoraussetzungen festzustellen, wurde ein Gutachter beauftragt. Das Gutachterbüro wird die betroffen Anwohnerinnen und Anwohner kontaktieren, um sich für die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten anzumelden. Hierzu ist der Zugang zu den betroffenen Räumen notwendig. Die Prüfung dauert im Regelfall pro Wohnung nicht länger als 30 Minuten.

Das RPS bittet alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner um ihr Verständnis und Mitwirken.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter: www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app.

Zurück