Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitNutzungsbestimmungen für Bilder
Pressebilder
Pressebilder sind Bilder, die im Bereich Medienmitteilungen oder in der Mediathek veröffentlicht sind. Das Regierungspräsidium stellt diese Bilder zur redaktionellen Verwendung zur Verfügung. Zur Verfügung gestellte Bilder dürfen nur in Zusammenhang mit einer redaktionellen Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Sollten Sie die Bilder für andere Zwecke nutzen wollen, bitte kontaktieren Sie pressestelle@rps.bwl.de.
Andere Bilder und Abbildungen
Bilder und Abbildungen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Wenn Personen abgebildet sind, muss zudem die Zustimmung der Personen für die Nutzung eingeholt werden. Bilder, die keine Pressebilder sind, dürfen daher erst nach vorheriger Zustimmung des Regierungspräsidiums verwendet werden.