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Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die Netzverstärkung 110 kV-Freileitung der Anlage 0207, auf dem Abschnitt Leonberg – Pulverdingen (Landkreise Ludwigsburg und Böblingen)
Veröffentlichung der Planunterlagen von Dienstag, 8. Oktober, bis einschließlich Donnerstag, 7. November 2024
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Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen auf Antrag der Netze BW GmbH das Planfeststellungsverfahren für die Netzverstärkung der 110 kV-Freileitung Sindelfingen - Pulverdingen, Anlage 0207, Abschnitt Umspannwerk Leonberg - Umspannwerk Pulverdingen, eingeleitet. Die Planunterlagen können von Dienstag, 8. Oktober, bis einschließlich Donnerstag, 7. November 2024 eingesehen werden. Bis einschließlich Donnerstag, 21. November 2024, haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen zu dem Vorhaben einzureichen.
Das Planfeststellungsverfahren dient der Ermittlung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.
Gegenstand der Planfeststellung ist die Netzverstärkung der 110 kV-Freileitung, Anlage 0207, zwischen dem Umspannwerk Leonberg und dem Umspannwerk Pulverdingen. Das beantragte Vorhaben umfasst eine Länge von etwa 13 Kilometern und verläuft auf den Gemarkungen der Städte Leonberg und Ditzingen, Gemeinden Hemmingen sowie Eberdingen und der Stadt Markgröningen.
Auf dem gesamten Abschnitt sollen die Lichtwellenleiter und die Leiterseile getauscht werden. Zudem ist geplant neun Masten im Bereich des Gemeindegebietes Eberdingen rückzubauen und durch acht neu zu errichtende Masten zu ersetzen. Dabei werden vier Masten geringfügig innerhalb der Leitungsachse und ein Mast um etwa 100 Meter auf demselben Flurstück verschoben. Im Übrigen werden die neu zu errichtenden Masten standortgleich neu gebaut. Die Neubaumasten sind dabei höher als die Bestandsmasten. Es ist weiter vorgesehen zwei Masten im Bereich des Umspannwerks Leonberg und drei Masten vor dem Umspannwerk Pulverdingen durch Austausch von Gestängeteilen zu sanieren. Für die Errichtung der neuen Masten und die Seilzugarbeiten (Lichtwellenleiter, Leiterseile) an allen Masten im betroffenen Leitungsabschnitt werden temporär Flächen als Arbeitsflächen in Anspruch genommen.
Ziel der Maßnahme ist die Leistungserhöhung und Modernisierung des beantragten Abschnitts der 110 kV-Leitung.
Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden, beziehungsweise zu minimieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem umfangreiche Maßnahmen zum Bodenschutz, die insbesondere auf den Antragsunterlagen beigefügten Bodenschutzkonzept basieren. Zudem sind Rückschnitt- und Bauzeitenbeschränkungen vorgesehen, ebenso wie die Nestbeseitigungen außerhalb der Brutzeit der Vögel und die Einrichtung von Ersatznisthilfen.
Die Planunterlagen können in der Zeit von Dienstag, 8. Oktober, bis einschließlich Donnerstag, 7. November 2024, auf der Internetseite der betroffenen Gemeinden und auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Zeit und Ort der Veröffentlichung werden im Vorfeld ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bekanntmachungstext ist zudem ab heute (25. September 2024) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen Planfeststellungsverfahren abrufbar.