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Gewässer

Gehölzpflegearbeiten entlang des Kochers (Ostalbkreis)

Rückschnitt von Gehölzen zwischen Abtsgmünd und Untergröningen

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Gehölzpflege und Baumfällarbeiten durch mehrere Wasserbauarbeiter an einem Ufer mit Kettensägen und Spalthammern

Der Landesbetrieb Gewässer führt vom 28. Januar bis 4. Februar 2026 Gehölzpflegearbeiten entlang des Kochers zwischen Abtsgmünd und Untergröningen durch. Ziel der Maßnahme ist die Pflege und Sicherung der Ufergehölze, insbesondere geschädigter Eschen. Während der Arbeiten müssen Wege und Flussufer vorübergehend gesperrt werden.

Der Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Stuttgart führt ab Mittwoch, 28. Januar, bis voraussichtlich Mittwoch, 4. Februar 2026 Gehölzpflegearbeiten am Kocher zwischen Abtsgmünd und Untergröningen durch.

Vorgesehen sind kleinere Rückschnitte von Strauchgruppen, Pflegeschnitte und die Entnahme von geschädigten Einzelbäumen. Gehölze, die aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr standsicher sind, werden gefällt oder auf einer Höhe von etwa einem Meter abgesägt, sodass sie wieder ausschlagen können. Betroffen sind – durch das auch in diesem Jahr stark auftretende Eschentriebsterben – fast ausschließlich Eschen sowie Weiden. Soweit möglich, werden erhaltenswerte Stämme in entsprechender Höhe abgetrennt und bleiben als Habitat für Vögel, Insekten und Pilze erhalten oder werden bei Gefahr in entsprechender Höhe abgetrennt. Gesunde Gehölze sind nur in Ausnahmefällen von der Pflegemaßnahme betroffen. 

Die Maßnahme dauert voraussichtlich eine Woche und kann nur bei geeigneter Witterung durchgeführt werden. Bei ungünstiger Witterung werden die Pflegearbeiten zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt.

Straßen sind durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt oder gesperrt. Während der Arbeiten dürfen allerdings Wege und Flussufer in diesem Bereich nicht betreten werden. 

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet um Verständnis für die Einschränkungen während der Arbeiten.

Hintergrundinformationen: 

Der Kocher gehört zu den sogenannten Gewässern erster Ordnung. Deren Unterhaltung ist in Baden-Württemberg Aufgabe des Landes. Sie obliegt den Landesbetrieben Gewässer, angesiedelt in den Regierungspräsidien.

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