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L 1095: Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Autobahnabfahrt A 81 Möckmühl und Züttlingen
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen und Erneuerung des Kreisverkehrs ab 15. September 2025
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Das Regierungspräsidium Stuttgart erneuert einen Kreisverkehr und die Fahrbahndecke der L 1095 zwischen der Autobahnabfahrt A 81 Möckmühl und der Ortsdurchfahrt Züttlingen. Die Arbeiten beginnen am Montag, 15. September 2025. Es kommt voraussichtlich bis 28. November 2025 zu einer Vollsperrung mit Umleitung.
Auf Grund des schlechten Fahrbahnzustandes erneuert das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) die Fahrbahndecke der L 1095 zwischen der Autobahnabfahrt A 81 Möckmühl und der Ortsdurchfahrt Züttlingen. Die Arbeiten beginnen ab Montag, 15. September 2025, und dauern voraussichtlich bis Freitag, 28. November 2025.
Neben der Sanierung des rund 2,5 Kilometer langen Streckenabschnittes, welcher auch die Ortsdurchfahrt Züttlingen beinhaltet, werden zwei Bushaltestellen innerhalb der Ortsdurchfahrt Möckmühl barrierefrei ausgebaut.
Um dem hohen Schwerverkehrsanteil des Zulieferverkehrs in Richtung Gewerbegebiet Habichtshöfe über die L 1047 gerecht zu werden, erfolgt die Sanierung des Kreisverkehrs zwischen der L 1095 und der L 1047 in Betonbauweise.
Umleitung
Aus Gründen der Arbeitssicherheit ist eine Vollsperrung der Strecke erforderlich. Weil das umliegende Straßennetz teilweise nur geringe Fahrbahnbreiten aufweist, ist eine großräumige Umleitung durch das Jagsttal und Teile des Kochertals notwendig.
Die Umleitung verläuft westlich der A 81 in beide Fahrtrichtungen über die L 1096 (Möckmühl – Züttlingen – Neudenau – Herbolzheim – Untergriesheim) beziehungsweise die K 2140 / K 2139 sowie die L 1088 (Heuchlingen – Oedheim – Neuenstadt). Östlich der A 81 führt die Umleitungsstrecke ebenfalls in beide Fahrtrichtungen über die L 1045 / K 2130 (Kochersteinsfeld – Lampoldshausen) und die L 1047 (Widdern).
Um den Bauablauf zu optimieren und den Zulieferverkehr von der Autobahn A 81 ins Gewerbegebiet Habichtshöfe dauerhaft aufrechtzuerhalten, ist ein temporärer Bypass neben dem Kreisverkehr vorgesehen.
Die Fahrbeziehung zwischen der Anschlussstelle A 81 Möckmühl ist allerdings nur in Fahrtrichtung Gewerbegebiet Habichtshöfe möglich. Fahrzeuge aus Richtung Gewerbegebiet Habichtshöfe in Richtung der Anschlussstelle Möckmühl werden östlich der A 81 über die K 2130 und K 2131 zur Autobahn zurückgeführt. Während der gesamten Bauzeit sind die L 1047 und die K 2130 im Gewerbegebiet Habichtshöfe somit nur in eine Richtung befahrbar.
Nach Fertigstellung des neuen Kreisverkehrs müssen die eingerichteten Verkehrssperrungen aus technischen Gründen weiterhin für vier Wochen aufrechterhalten werden, da der Kreisverkehr erst wieder nach Erreichen der Betonfestigkeit von 28 Tagen für den Verkehr freigegeben werden kann.
Mit der Maßnahme investieren das Land Baden-Württemberg und die Stadt Möckmühl insgesamt rund zwei Millionen Euro in die Erhaltung der Infrastruktur.
Das Regierungspräsidium Stuttgart bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern für ihr Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung).