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Radverkehr

Land und Bund unterstützen Neubau des Rad- und Fußwegs in Rosenberg (Ostalbkreis)

Regierungspräsidentin Bay: „Mit der Förderung schaffen wir die Voraussetzung für eine sichere und umweltfreundliche Mobilität“

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Zwei Radfahrer fahren einen Radweg herab und treffen an der Fußgängerampel auf zwei Fußgänger. er Kreuzung

Das Land und der Bund unterstützen die Gemeinde Rosenberg beim Neubau einer Radwegverbindung zwischen Rosenberg und Hummelsweiler mit einer Förderung von rund 1,7 Millionen Euro. 

Die Gemeinde Rosenberg möchte eine wichtige Alltagsroute zwischen den Ortsteilen Hummelsweiler und Rosenberg für den Rad- und Fußverkehr bauen und die Verbindung komfortabler und verkehrssicherer gestalten. Das Land unterstützt dieses Bauvorhaben an der K 3323 im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) und des Bundesprogrammes „Stadt und Land“ mit 1.661.835 Euro. 

Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte: „Gerade in ländlichen Regionen ist es wichtig, sichere und komfortable Wege für den Radverkehr zu schaffen. Mit der Förderung der Baumaßnahme leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer attraktiven und klimafreundlichen Mobilität in Rosenberg.“

Der 2,6 Kilometer lange Streckenabschnitt ist Bestandteil des Radverkehrskonzeptes des Ostalbkreises und führt zu einer Verlängerung des Radweges, der aktuell in Hummelsweiler endet. Er soll am Friedhof in Hummelsweiler beginnen und in Rosenberg in der Weiherstraße kurz nach Ortseingang enden. 

Die Bauarbeiten sollen Ende 2028 abgeschlossen sein. Zwischen den beiden Ortsteilen gab es keine alltagstaugliche Radverkehrsverbindung. Der Radverkehr wurde abschnittsweise auf der Kreisstraße und auf nur schwer zu befahrenen straßenbegleitenden Wegen geführt. Mit der Maßnahme wird eine Lücke im Radwegenetz des Landkreises geschlossen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen etwa 2,5 Millionen Euro. 

Hintergrundinformationen:

Die Fördersumme setzt sich dabei wie folgt zusammen: Mit einer Förderung von 949.620,00 Euro aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land die Maßnahme der Kommune. Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Ziel ist es, Lücken im bestehenden Radwegenetz zu schließen, die Infrastruktur sicherer zu machen und ein durchgängiges Netz für den Radverkehr aufzubauen.

Informationen dazu sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufbar: rp.baden-wuerttemberg.de/themen/ > Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen > Förderung kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF).

Der andere Teil der Förderung in Höhe von 712.215 Euro der Zuwendung wird über das Bundesprogramm „Stadt und Land“ mit Bundesmitteln finanziert. Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, den Anteil des Radverkehrs auch in ländlichen Regionen zu erhöhen. Es unterstützt gezielt Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, die die Attraktivität, Sicherheit und Flächendeckung verbessern – mit besonderem Fokus auf separate und gut ausgebaute Radwege. 

Informationen dazu finden Sie beim zuständigen Bundesministerium: www.bmdv.bund.de.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung).

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