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Landarztquote

Mehr Frauen, mehr Vielfalt, mehr Erfahrung – Landarztquote 2025 stärkt die medizinische Versorgung im Land

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Bild zeigt das Logo der Kampagne "The Ländarzt - werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg"

Die Landarztquote 2025 ist erfolgreich abgeschlossen: 75 Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Studienplatz für Medizin und verpflichten sich, später als Hausärztin oder Hausarzt im ländlichen Raum zu arbeiten. Der hohe Frauenanteil, die große Altersspanne und die wachsende Vielfalt an Herkunft und Berufserfahrung zeugen von einer hohen Beliebtheit. 

Das Auswahlverfahren für die diesjährige Landarztquote konnte wieder erfolgreich abgeschlossen und 75 Medizinstudienplätze vergeben werden. Seit dem Start der Landarztquote im Jahr 2021 konnten bereits 375 angehende Medizinerinnen und Mediziner einen Studienplatz erhalten, die später mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einem unterversorgten Gebiet in Baden-Württemberg arbeiten werden.

Regierungspräsidentin Susanne Bay erklärte: „Die Landarztquote ist ein wichtiger Baustein, um die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen auch in der Zukunft zu sichern. Besonders freut mich, dass sich wieder viele engagierte Menschen mit sehr unterschiedlichen Lebenswegen für diesen Weg entschieden haben.“

Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Die Landarztquote ist ein Erfolgsmodell und eine Win-Win-Situation. Wir bringen top motivierte, qualifizierte und engagierte Medizinstudierende in die ländlichen Gebiete unseres schönen Baden-Württembergs. Es handelt sich dabei um eine Investition in den ärztlichen Nachwuchs und zugleich um den Erhalt unserer schönen und lebenswerten ländlichen Regionen im Land. Es freut mich immer wieder zu sehen, welch großen Anklang die Landarztquote findet. Mit unserem Auswahlverfahren können wir die für eine hausärztliche Tätigkeit in einer ländlichen Region geeignetsten und motiviertesten Bewerbenden finden. Das sind die Grundpfeiler für eine sichere ärztliche Versorgung. Ich gratuliere den glücklichen 75 Auserwählten zu ihrem Medizinstudienplatz und wünsche Ihnen viel Erfolg. Den bereits Studierenden danke ich sehr, für ihren bisher geleisteten Einsatz und wünsche ihnen für den weiteren Studienverlauf natürlich ebenso alles Gute.“

Wie in den Vorjahren ging auch 2025 die Mehrheit der Studienplätze an Frauen: 52 Plätze (69 Prozent) wurden an Bewerberinnen vergeben, 23 Plätze (31 Plätze) an Bewerber. Die bestplatzierte Bewerberin erreichte 175 von 200 möglichen Punkten und wird ihr Studium in Mannheim aufnehmen.

Die Landarztquote wird immer vielfältiger: Erstmals haben fünf der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber keine deutsche Staatsbürgerschaft – drei Männer aus Syrien, Kamerun und Russland sowie zwei Frauen aus Indien und Portugal. Für die Landarztquote können sich nämlich auch Interessierte mit einer Staatsangehörigkeit aus Drittstaaten bewerben, wenn sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben.

Insgesamt bewarben sich 2025 353 Personen auf die 75 Studienplätze, im Vorjahr waren es 390. In der zweiten Auswahlrunde wurden 153 Bewerbungsgespräche geführt.

Auch die Altersspanne war bemerkenswert: Die jüngste erfolgreiche Bewerberin ist 18 Jahre alt und überzeugte vor allem mit einem starken Ergebnis im fachspezifischen Studieneignungstest (TMS). Der älteste Bewerber ist 43 Jahre alt und bringt vor allem seine langjährige Berufserfahrung als Gesundheits- und Krankenpfleger ein.

Erfahrung zählt: 43 der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber haben bereits eine Ausbildung in einem gesundheitsnahen Beruf abgeschlossen – genauso viele wie im Jahr zuvor, überwiegend im Pflegebereich oder als Notfallsanitäter.

Regierungspräsidentin Susanne Bay bemerkte: „Noch nie war die Bandbreite unter den künftigen Landärztinnen und Landärzten so groß – ob beim Alter, bei der Herkunft oder bei dem bisherigen Berufsweg. Die Landarztquote spricht Menschen an, die mit Herzblut, Erfahrung und Verantwortung in den Beruf gehen und damit die Gesundheitsversorgung langfristig stärken wollen.“

Ausblick: Nächste Bewerbungsrunde ab März 2026

Der Blick geht nach vorn: Auch im nächsten Jahr werden wieder 75 Studienplätze vergeben. Gemeinden und Landkreise sind aufgerufen, aktiv auf die Landarztquote hinzuweisen. Bewerbungen für den nächsten Durchgang sind ab dem 1. März 2026 online möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.ländarzt.de

Die 75 erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber des Jahres 2025 kommen aus den folgenden Städten und Gemeinden:

Regierungsbezirk Stuttgart
Aichtal Kirchheim unter Teck
Bad Boll Ludwigsburg
Bad Rappenau Neuhausen auf den Fildern
Beuren Ostfildern
Bietigheim Plochingen
Eppingen Schwaigern
Esslingen Sindelfingen
Fellbach Waldenbuch
Gaildorf Widdern
Heilbronn  
Regierungsbezirk Freiburg
Bad Krozingen Münstertal
Ballrechten-Dottingen Offenburg
Bräunlingen Rheinhausen
Freiburg Steinen
Gengenbach Waldkirch
Regierungsbezirk Tübingen
Albstadt Schömberg
Aulendorf Tettnang
Blaustein Tübingen
Hechingen Ulm
Münsingen Westerstetten
Rottenburg am Neckar  
Regierungsbezirk Karlsruhe
Billigheim Horb am Neckar
Bruchsal Karlsruhe
Calw Mannheim
Heddesheim Mosbach
Heidelberg  
Städte und Gemeinden aus anderen Bundesländern
Aachen Köln
Berlin Leipzig
Dinkelsbühl Mainz
Frankfurt am Main Michelstadt
Griesheim Mönchengladbach
Illertissen Viernheim
Kempten  

 

Hintergrundinformationen: Von der Bewerbung zum Studienplatz
Die Landarztquote ist eine Vorabquote bei der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg“ (Landarztgesetz). Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für die Umsetzung und das Bewerbungsverfahren in Baden-Württemberg zuständig.

Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug dazu verpflichten, nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet (Bedarfsgebiet) zu arbeiten. Abgesichert wird diese Verpflichtung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie einer darin festgelegten Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro für den Fall des Vertragsbruchs.

Die Vergabe der Studienplätze ist dabei weder von der Abi-Note noch von Wartezeiten abhängig. Im Rahmen des zweistufigen Auswahlverfahrens werden zunächst für die folgenden Kriterien bis zu 100 Punkte vergeben:

  • das Ergebnis im Test für medizinische Studiengänge (TMS)
  • eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Tätigkeit in einem medizinnahen Beruf
  • ein abgeleisteter zwölf-monatiger Freiwilligendienst mit Patientenkontakt
  • eine zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt

Die rund 150 Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Punkten erreichen die zweite Stufe und werden zu Auswahlgesprächen eingeladen. Eine fachkundige Auswahlkommission aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Vertreterinnen und Vertretern der hausärztlichen Versorgung sowie Personen mit ärztlicher Sachkunde bewertet bei den Gesprächen die persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für eine hausärztliche Tätigkeit. Dabei werden bis zu 100 weitere Punkte vergeben.

Die 75 Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen aus beiden Auswahlstufen erhalten dann einen Studienplatz an einer der fünf baden-württembergischen Medizinfakultäten in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm.

Um noch stärker auf die Landarztquote aufmerksam zu machen, wurde im Frühjahr 2023 die Kampagne „The Ländarzt – werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg“ gestartet, die über das Berufsbild informieren und dafür begeistern soll. Informationen sind unter www.ländarzt.de abrufbar.

Die Landesregierung setzt sich darüber hinaus mit vielfältigen Maßnahmen dafür ein, die ärztliche Versorgung zu sichern. So werden digitale Angebote für die Patientinnen und Patienten vorangebracht und die Modellprojekte „Genossenschaftliche Hausarztmodelle“ unterstützt. Schon seit 2012 fördert das Land mit dem Programm Landärzte verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise Praxisübernahmen oder Neueinrichtungen von Hausarztpraxen und die Anstellungen von Ärztinnen und Ärzten zur Verbesserung oder Erhaltung der hausärztlichen Versorgung. Allein mit diesem Förderprogramm hat das Land bereits insgesamt rund 4,4 Millionen Euro gezielt und erfolgreich in die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung investiert. Mit 10 Millionen Euro fördert das Land die Einrichtung von Primärversorgungszentren als erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen.

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