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Oberbürgermeisterwahl in Sindelfingen: Amtliche Wahlprüfung abgeschlossen
Regierungspräsidentin Bay: „Das Ergebnis der Wahlprüfung liegt nun vor: Die Wahl von Markus Kleemann ist gültig“
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Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist kommunalrechtliche Aufsichtsbehörde über die Stadt- und Landkreise sowie die Großen Kreisstädte im Regierungsbezirk Stuttgart. In dieser Funktion überprüft das RPS auch die Gültigkeit von Oberbürgermeisterwahlen. Die Prüfung der Wahl in Sindelfingen ist nun abgeschlossen. Die Wahl ist gültig.
Die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Sindelfingen ist unter Vorbehalt gültig. Dies bestätigt Regierungspräsidentin Susanne Bay: „Das Ergebnis der amtlichen Wahlprüfung liegt nun vor. Die Wahl von Markus Kleemann ist unter Vorbehalt der Rechtskraft der Entscheidungen des Regierungspräsidiums über die Einsprüche gültig.“ Innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist seien vier Einsprüche gegen die Wahl am 11. Mai und der Stichwahl vom 25. Mai 2025 eingegangen, welche alle zurückgewiesen wurden. Die rechtliche Prüfung der beiden Wahlgänge habe keine Beanstandungen ergeben. Die Einsprechenden hätten die Möglichkeit, innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung über den jeweiligen Einspruch beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine Klage einzureichen. Diese Monatsfrist und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren seien nun abzuwarten, um die abschließende Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl bestätigen zu können.
Markus Kleemann wurde bei der Stichwahl am 25. Mai 2025 bei einer Wahlbeteiligung von 37,23 Prozent mit einem Stimmenanteil von 50,24 Prozent zum neuen Oberbürgermeister von Sindelfingen gewählt.