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Regierungspräsidium Stuttgart: Stark für die Gesundheitsversorgung
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Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) leistet mit drei Referaten in der Abteilung 9 „Landesversorgungsamt, Gesundheit und Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften“ einen entscheidenden Beitrag zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen Baden-Württembergs:
Referat 95: Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
Ob Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie oder Psychotherapie – das LPA BW verantwortet alle Staatsprüfungen dieser Studiengänge in Baden-Württemberg und erteilt nach Bestehen die Approbationen. Rund 6.000 der etwa 15.000 Studierenden treten jedes Jahr zu den bundeseinheitlichen Prüfungen an, die im Halbjahresrhythmus stattfinden. Dafür plant das LPA BW frühzeitig: von der Anmietung geeigneter Prüfungshallen über den Einsatz von Aufsichtspersonal bis hin zum sicheren Transport der Prüfungsunterlagen. Darüber hinaus hat das Referat Aufsicht über rund 110 staatlich anerkannte Gesundheitsberufsschulen, führt dort staatliche Abschlussprüfungen in über 20 Berufen durch und erteilt Berufserlaubnisurkunden.
Referat 97: Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF)
Die LZF ist – neben den Ausländerbehörden – zentrale Anlaufstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Baden-Württemberg. Die LZF bietet persönliche Beratung und gezielte Unterstützung. Sie begleitet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber persönlich durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Vorabzustimmung für das Visum, mit der die Fachkraft bei der zuständigen Auslandsvertretung ihr Visum beantragen kann. Das Verfahren ist vollständig digitalisiert und erleichtert sowohl die Anerkennung als auch die Einreise qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland.
Referat 98: Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)
Die LAfG BW ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychotherapie sowie in den Gesundheitsfach-, Pflege- und sozialen Berufen. Sie erteilt Approbationen und befristete Berufserlaubnisse in den akademischen Berufen (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychotherapie). In den Gesundheitsfach- und Pflegeberufen sowie den sozialen Berufen erteilt sie die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung.
Übrigens: Auch die Zeugnisanerkennungsstelle bei uns im RPS landesweit zuständig für die Anerkennung schulischer Bildungsnachweise aus dem Ausland.
Zusammengefasst:
Prüfungen managen, Qualifikationen anerkennen, Fachkräfte gewinnen – so sichert das Regierungspräsidium Stuttgart die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg.