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Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern (Landkreis Esslingen)
Einleitung des Planänderungsverfahrens
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Das Planänderungsverfahren für die Verlängerung der S-Bahnstecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern wurde eingeleitet. Die Unterlagen sind vom 10. Februar bis zum 9. März 2026 einsehbar. Äußerungen sind bis zum 9. April 2026 möglich.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen das Planänderungsverfahren für die Verlängerung der S-Bahnstecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB).
Der Planfeststellungsbeschluss für das oben genannte Vorhaben wurde am 30. Juni 2022 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen. Im Zuge der Bauausführung hat sich jedoch Änderungsbedarf ergeben. Gegenstand der beantragten Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens sind verschiedene Änderungen und Ergänzungen auf den Gemarkungen Bernhausen, Sielmingen und Neuhausen. Eine Übersicht über die einzelnen Änderungen und Ergänzungen befindet sich im Bekanntmachungstext sowie in den geänderten Planunterlagen.
Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren beziehungsweise zu kompensieren, sind bereits in den planfestgestellten Unterlagen landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Im Rahmen der nun beantragten Planänderung sind zusätzliche Maßnahmen für die Zauneidechse sowie die Aufwertung einer bestehenden Streuobstwiese geplant.
Die Planunterlagen zur Planänderung (Zeichnungen und Erläuterungen) werden in der Zeit von Dienstag, 10. Februar, bis einschließlich Montag, 9. März 2026,auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de > Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren > Schiene und im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de veröffentlicht.
Zeit und Ort der Veröffentlichung der geänderten Planunterlagen werden im Vorfeld bekanntgemacht. Der Bekanntmachungstext ist zudem ab Donnerstag, 5. Februar 2026, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de > Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen zu Planfeststellungsverfahren > Planfeststellungsverfahren und im zentralen Internetportal unter www.uvp-verbund.de abrufbar.
Bis einschließlich Donnerstag, 9. April 2026, können sich alle, deren Belange durch die Änderung des Vorhabens berührt werden, beim Regierungspräsidium Stuttgart zur Planänderung äußern.
Anlagen:
Bekanntmachungstext (pdf)