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Kommunal

Verordnung zum Verbot der Straßenprostitution in Heilbronn

Ab dem 22. November 2025 ist Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet von Heilbronn untersagt

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Mann Hällt ein i in der Hand

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat für das Stadtgebiet Heilbronn ein Verbot der sogenannten „Straßenprostitution“ verordnet. Ziel ist die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Schutz der Bevölkerung. Das Verbot wurde am 21. November 2025 im Gesetzblatt verkündet und tritt am 22. November 2025 in Kraft.

Am Freitag, 21. November 2025, hat das Regierungspräsidium Stuttgart für das gesamte Gebiet der Stadt Heilbronn ein Verbot der sogenannten „Straßenprostitution“ verkündet. Damit ist ab dem Samstag, 22. November 2025, jede Form von Straßenprostitution in Heilbronn untersagt. Verstöße werden ordnungsrechtlich geahndet.

Die Verordnung geht auf Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) und auf Paragraph 2 der Verordnung der Landesregierung über das Verbot der Prostitution vom 3. März 1976 zurück. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart über das Verbot der Prostitution auf dem Gebiet der Stadt Heilbronn vom 18. Februar 2019 außer Kraft. Darin bezog sich das Verbot der Straßenprostitution lediglich auf bestimmte Bereiche des Heilbronner Stadtgebiets.Hintergrundinformationen:

Am 28. Juli 2025 hatte sich der Gemeinderat der Stadt Heilbronn für ein Verbot der Straßenprostitution auf dem gesamten Gebiet der Stadt Heilbronn ausgesprochen. Das Regierungspräsidium Stuttgart prüfte das Anliegen und konnte dem Ansinnen entsprechen.

Sperrgebietsverordnung (pdf)

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