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Land stellt Umsetzungsplan zur Erhaltung der Brücken vor
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In einem landesweiten Programm hat das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg seine Pläne für die Modernisierung von rund 180 Brücken im Land bis zum Jahr 2030 festgemacht. Rund 450 weitere Brücken sollen bis zum Jahr 2036 folgen: „Viele Brücken erfüllen altersbedingt nicht mehr die aktuellen Anforderungen. Deshalb müssen sie saniert, verstärkt oder sogar ganz neu gebaut werden. Dafür gibt es jetzt einen Umsetzungsplan. Der ist ambitioniert, aber machbar. Weniger sollte man sich nicht leisten“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann.
Ziel des vom Ministerium entwickelten Konzepts zur Erhaltung der Brücken ist, Defizite im Bundes- und Landesstraßennetz zu beheben und dadurch sowohl hohe Folgekosten als auch ungeplante Einschränkungen im Straßenverkehr zu vermeiden. Das Land will die Brückenerhaltung zu einer zentralen Aufgabe der Straßenbauverwaltung im kommenden Jahrzehnt machen: „Unser Programm sorgt dafür, dass die Infrastruktur leistungsfähig bleibt und zukunftsfähig wird. Wir dürfen diese Investitionen nicht den zukünftigen Generationen auflasten“, so Minister Winfried Hermann.
Erneuerung von hunderten Brücken notwendig
In Baden-Württemberg steht demnächst jede zehnte Bundes- oder Landesstraßenbrücke vor einer Erhaltungsmaßnahme. „Mittelfristig müssen wir unsere Anstrengungen nochmal steigern, um Einschränkungen oder Sperrungen zu vermeiden. Wir handeln planvoll, damit die Brücken im Land auch in der Zukunft noch sicher und leistungsfähig sind. Das sind Investitionen in die Sicherheit des Verkehrssystems und in den Wirtschaftsstandort“, kommentierte Hermann.
Umsetzung des Brückenerhaltungsprogramms in zwei Stufen
Das Verkehrsministerium richtet die Erhaltungsplanung für die Brücken strategisch neu aus. Das in Zusammenarbeit mit den Regierungspräsidien entwickelte Brückenerhaltungsprogramm setzt die Priorität auf den Ersatzneubau oder die Ertüchtigung von besonders dringlichen Brückenbauwerken im Bundes- und Landesstraßennetz. Auf dieser Grundlage kann ein zielgerichteter Einsatz der Erhaltungsmittel erfolgen. Der Neubau einer Brücke erfolgt in der Regel direkt an Ort und Stelle: Nach dem Abriss wird an gleicher Stelle wieder aufgebaut. Die Strecke kann deshalb ab dem Abriss bis zum abgeschlossenen Neubau nicht genutzt werden. So lassen sich lange Planungs- und Genehmigungsverfahren vermeiden. Dieses Verfahren ist seit Ende 2022 Standard beim Land.
Die Umsetzung des Brückenerhaltungsprogramms berücksichtigt eine kontinuierliche Steigerung der Anzahl an jährlichen Brückenerhaltungsmaßnahmen und erfolgt in zwei Stufen. Für die Umsetzung wird daher auch eine Aufstockung der finanziellen und personellen Ressourcen bei der Brückenerhaltung notwendig.
Stufe I bis 2030:
In der ersten Phase sollen landesweit 176 Brücken erneuert oder ertüchtigt werden. Dazu zählen neben den 31 Brücken aus der Sammelausschreibung Brückenersatzneubau auch die Brücken, die von Spannungsrisskorrosion betroffen sind. Dass diese bis 2030 ersetzt werden sollten, hatte das Ministerium im vergangenen Dezember angekündigt.
Die insgesamt 176 Brücken der Stufe I verteilen sich auf die einzelnen Regierungsbezirke wie folgt:
| Projekte Stufe I | Stuttgart | Karlsruhe | Freiburg | Tübingen | Land gesamt |
| Bundesstraßen | 35 | 28 | 23 | 21 | 107 |
| Landestraßen | 25 | 12 | 19 | 13 | 69 |
| Gesamt | 60 | 40 | 42 | 34 | 176 |
Eine detaillierte Übersicht über die Brücken in Stufe I erhalten Sie bei den zuständigen Regierungspräsidien (siehe unten).
Die Investitionskosten für diese 176 Brücken können ohne Detailplanung für die jeweilige Umsetzung noch nicht genau beziffert werden. Das Ministerium geht aktuell davon aus, dass die Kosten sich auf deutlich über 500 Millionen Euro belaufen werden.
Stufe II ab 2031:
In der zweiten Phase ab 2031 werden rund 450 Brücken erneuert oder ertüchtigt. Aufgrund der hohen Zahl an Bauwerken mit Sanierungsbedarf ist hier eine Priorisierung erforderlich. Sie erfolgt anhand von Kriterien wie baulichem Zustand, bestehenden Defiziten, möglichen Risiken oder ihrer Verkehrsbedeutung. Welche Kriterien dabei konkret betrachtet werden, wird das Ministerium mit den Regierungspräsidien abstimmen. Die Konkretisierung geschieht im Rahmen einer alle drei Jahre vorgesehenen Evaluation.
Hintergrund zur Finanzierung
Im Bundes- und Landesstraßennetz sind zusätzlich zu den Maßnahmen der Brückenmodernisierung auch Erhaltungsmaßnahmen an den sanierungsbedürftigen Stützwänden, Lärmschutzwänden, Tunnel, Hang- und Felssicherungen sowie an Fahrbahnen und Radwegen durchzuführen. Der Bund stellt für die Erhaltung des gesamten Bundesstraßennetzes Baden-Württemberg in diesem Jahr voraussichtlich Investitionsmittel in Höhe von rund 241 Millionen Euro zur Verfügung. Im Landeshaushalt 2025/2026 ist für das Landesstraßennetz ein jährliches Erhaltungsbudget von 184 Millionen enthalten. Der für das Bundesstraßennetz sowie für das Landesstraßennetz ermittelte Finanzbedarf für die Erhaltung liegt bis zum Jahr 2030 in etwa bei einer Verdopplung der jeweils aktuellen Mittelausstattung. Auch bei den Planungsmitteln resultiert ein deutlich höherer Bedarf gegenüber den aktuellen Haushaltsansätzen der abgedeckt werden muss. Ferner sind die entsprechenden personellen Voraussetzungen zu schaffen.
Daten und Fakten
- Anzahl Brücken im Bundesnetz: circa 4.000
- Anzahl Brücken im Landesnetz: circa 3.300
- Brücken mit Sanierungsbedarf: etwa jede zehnte Brücke
- Brücken im Bundes- und Landesstraßennetz mit Spannungsrisskorrosionsgefahr: mehr als 80.
- Ziel: Ersatz bzw. Ertüchtigung von rund 180 Brücken bis 2030; rund weitere 450 Brücken bis 2036
- Investitionen Brücken Stufe I bis 2030: deutlich über 500 Millionen Euro
Medienmitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 23.10.2025
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg