Lesezeit:
Assistenzkraft (w/m/d)
Im Regierungspräsidium Tübingen ist beim Referat 15.2 - Flüchtlingsaufnahme - für den Dienstort Tübingen (Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge) - zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Vollzeitstelle zu besetzen.
Bewerbungsfrist: 31.03.2026
Lesezeit:
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Vollzeit
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befristet
Informationen zur Arbeit des Regierungspräsidiums Tübingen
Ihre Aufgaben
- Allgemeine Assistenz- und Verwaltungsaufgaben,
- Organisation verfahrensrelevanter Termine im Asylverfahren,
- Zuarbeit im Ausländerrecht,
- Verlegungsmanagement bei Zuweisung Geflüchteter auf Landkreise,
- Datenpflege in den entsprechenden Fachanwendungen.
Organisatorische Veränderungen sowie Änderungen im Aufgabenzuschnitt bleiben vorbehalten.
Ihr Profil
- Fundierte EDV-Kenntnisse in MS-Office-Anwendungen (Word, Excel, Outlook),
- Bereitschaft, sich in Fachverfahren und elektronische Aktenführung einzuarbeiten,
- Sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift,
- Aufgeschlossenheit, Einfühlungsvermögen und Sicherheit im Umgang mit Geflüchteten,
- rasche Auffassungsgabe, Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit auch im Publikumsverkehr,
- Kontakt- und Kooperationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Team- und Organisationsfähigkeit.
Eine verwaltungsnahe Ausbildung bzw. Verwaltungserfahrung sowie Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Unser Angebot
- Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im Team,
- die Möglichkeit der kreativen Mitgestaltung in einer modernen Verwaltung,
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten,
- eine ausgewogene Work-Life-Balance,
- eine sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Flexible Arbeitszeitmodelle,
- ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten,
- ein Zuschuss für den ÖPNV.
Ihre Bezahlung
Die Beschäftigung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 6 TV-L. Hinzu kommen eine Jahressonderzahlung nach dem TV-L und eine betriebliche Altersvorsorge (VBL).
Die Befristung richtet sich nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Daher können nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die bisher noch nicht beim Land Baden-Württemberg beschäftigt waren.
Landesamt für Besoldung und Versorgung BW: Gehaltstabellen
Gut zu wissen
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichstellten Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Datenschutz bei Bewerbungsverfahren
Haben Sie weitere Fragen?
Diese beantwortet Ihnen der Referatsleiter Herr Dudenbostel, 07071-9655 120 (Christoph.Dudenbostel@rpt.bwl.de).
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bitte bewerben Sie sich bis zum 31.03.2026 unter Angabe der Kennziffer 26024 ausschließlich über unser Online-Bewerberportal
Bewerbungen per Post oder E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.