Neuer Albaufstieg der A 8: Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses
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Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 18. Dezember 2024 den Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau des Albaufstiegs der Bundesautobahn A 8 zwischen Mühlhausen und Hohenstadt erlassen.
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Regierungspräsidium Stuttgart
Der neue Albaufstieg der A 8 darf gebaut werden: Regierungspräsidium Stuttgart hat Planfeststellungsbeschluss erlassen
| Medienmitteilung
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat als zuständige Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau des Albaufstiegs der Bundesautobahn A 8 zwischen Mühlhausen und Hohenstadt erlassen.
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