Lesezeit:
Was den Eichenhain so besonders macht„Hier sieht es aus wie im Park – ist aber ein Naturschutzgebiet.“
An was erkennen Sie eigentlich, dass Sie in einem Naturschutzgebiet sind? Schöne Landschaften gibt es schließlich auch woanders.
Ein unverwechselbares Kennzeichen ist das dreieckige Schild mit dem Seeadlersymbol und dem Schriftzug Naturschutzgebiet. Damit werden Gebiete gekennzeichnet, die eine besondere Landschaft sowie seltene Pflanzen-, Tierarten und Lebensräume aufweisen. Auch wissenschaftliche oder kulturelle Gründe können ausschlaggebend sein. Jedes Naturschutzgebiet unterliegt speziellen Regeln, die in einer Rechtsverordnung festgelegt sind. Über die wesentlichen Verhaltensregeln informieren Schilder an den Zugängen, auch hier im Eichenhain.
Wie die meisten Naturschutzgebiete darf man auch den Eichenhain besuchen. Die Verantwortlichen für das Gebiet – das Regierungspräsidium Stuttgart und die Landeshauptstadt Stuttgart – bewegen sich hier jedoch zwischen dem erforderlichen Schutz von Lebensräumen für seltene Pflanzen und Tiere einerseits und dem Interesse von Naturfreundinnen und -freunden sowie Erholungssuchenden andererseits.
Deshalb die Bitte: Respektieren Sie das Naturschutzgebiet und halten Sie sich an die Regeln der Naturschutzgebiets-Verordnung. Diese sind: Auf den Wegen bleiben, Hunde an die Leine nehmen, Hundekot und Abfälle in den bereitgestellten Behältern entsorgen, zum Verweilen die aufgestellten Bänke nutzen, nicht auf den Wiesen picknicken und spielen!
Autorin: Ulrike Kreh