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Brücken

B 19 Kochertalbrücke zwischen Unter- und Oberkochen (Ostalbkreis): Ablastung in Fahrtrichtung Aalen – Heidenheim

Umleitung für Schwerverkehr ab 5. November 2026

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Grafik zeigt B 19 Kochertalbrücke: Kleinräumige Umfahrung während Ablastung

Das Regierungspräsidium Stuttgart informiert, dass die bereits angekündigte Gewichtsbeschränkung für die Kochertalbrücke an der B 19 ab Donnerstag, 5. November 2026, gilt. In Fahrtrichtung Aalen – Heidenheim dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen die Brücke befahren.

Die Planungen zum Ersatzneubau der Kochertalbrücke (B 19) in Unterkochen werden weiter mit Hochdruck vorangetrieben. Um das Brückenbauwerk bis zum Neubau zu entlasten und die Sicherheit weiter zu gewährleisten, wird ab Donnerstag, 5. November 2026 eine Ablastung des Bauwerks eingerichtet. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Fahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen die Brücke in Richtung Aalen – Heidenheim befahren. Für den regulären Pkw-Verkehr ergeben sich durch die Ablastung keine Einschränkungen. Im Linienbusverkehr zwischen Aalen, Unterkochen und Oberkochen ist aufgrund des Umleitungsverkehrs mit Verspätungen zu rechnen.

Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gibt es für den überregionalen Verkehr einen großräumigen Umfahrungshinweis zur Autobahnanschlussstelle Aalen/Westhausen über die BAB 7. Zudem gibt es eine kleinräumige Umleitung für den örtlichen Schwerverkehr (s. Anhang). So sollen die Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmenden möglichst geringgehalten werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) bittet alle Verkehrsteilnehmenden sowie Anliegerinnen und Anlieger um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen.

Hintergrundinformationen

Die Brücke zwischen Aalen-Unterkochen und Oberkochen wurde 1965 als 13-feldrige Hohlkasten-Spannbetonbrücke mit einer Gesamtlänge von 395 Metern gebaut und überführt die B 19 über die Bahn, den Kocher und die K 3292. Der sanierungswürdige Zustand der Kochertalbrücke ist bereits länger bekannt. Neben altersbedingten Schäden liegen bei der Brücke auch der damaligen Zeit geschuldete konstruktionsbedingte Mängel vor. Unter anderem wurde spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verbaut und in den Koppelfugen der Spannglieder ist die rechnerische Ermüdungsfestigkeit überschritten. Für die Koppelfugen der Spannglieder wurde bereits 2017 daher eine Instandsetzung durchgeführt, um die Restnutzungsdauer der Brücke zu verlängern. Aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine Modernisierung/Instandsetzung der Kochertalbrücke nicht mehr möglich. Daher soll die Brücke durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Diese ist Bestandteil des Brückenerhaltungsprogramms des Landes, Stufe I (Laufzeit 2025-2030) und wird somit prioritär behandelt (siehe hierzu auch: Land stellt Umsetzungsplan zur Erhaltung der Brücken vor: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg).

Vor dem Hintergrund des Einsturzes der Carolabrücke in Dresden wurden in Baden-Württemberg für Brückenkonstruktionen an Bundes- und Landesstraßen mit gleichartiger Bauweise wie bei der Brücke in Dresden (spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl) und damit ähnlichen Risiken die Kontrollen und Maßnahmen intensiviert. Neben verkehrlichen Einschränkungen wie bspw. Abstandsgebote für LKW gehören unter anderem auch verkürzte Prüfintervalle zur gutachterlichen Einschätzung des Bauwerkszustands zu den ergriffenen Maßnahmen, um die Brücken weiter verkehrssicher in Betrieb zu halten. In Baden-Württemberg sind davon derzeit rund 90 Brücken betroffen. Hierzu zählt auch die Kochertalbrücke  (siehe hierzu auch: Zustand der Brücken in Baden-Württemberg: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg).

Bei der Kochertalbrücke wurden im Jahr 2024 Kompensationsmaßnahmen angeordnet, um das Bauwerk verkehrlich weiterhin nutzen zu können. Hierzu wurde eine Reduzierung der Brückenklasse von vormals BK 60/0 auf jetzt BK 45/0 nach DIN 1072 vorgenommen. Zudem wurden ein Abstandsgebot und eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Dies hatte bisher keinen signifikanten Einfluss auf den allgemeinen StVO-Verkehr.

Im Rahmen der Vorplanung war für den Ersatzneubau der Kochertalbrücke durch das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eine vertiefte Variantenuntersuchung durchgeführt worden. Nach Bewertung und Abwägung aller Kriterien stellt - auch nach Ansicht des Bundes- und Landesverkehrsministeriums - im vorliegenden Fall die Variante „Ersatzneubau der Brücke an Ort und Stelle unter Vollsperrung“ sowohl bei Planung, Ausschreibung als auch beim Bau die beste, schnellste und umweltfreundlichste Lösung dar. Sie wird daher als Vorzugsvariante weiterverfolgt. Ein Neubau neben der Bestandsbrücke hat sich im Vergleich dazu bei der Untersuchung in der Gesamtschau, u.a. durch die wesentlich größeren Eingriffe in die Umwelt, als schlechtere Variante mit den größeren Beeinträchtigungen herausgestellt. Eine Koordinierungsgruppe unter Leitung des Regierungspräsidiums Stuttgart sorgt auf Arbeitsebene dafür, dass die Planungen und die Umsetzung der Maßnahme schnell vorankommen.

Angesichts des aktuellen baulichen Zustandes der Bestandsbrücke und der daraus resultieren Umleitung einer Fahrtrichtung des Schwerverkehrs (vgl. Pressemitteilung vom 28. Juli 2026) strebt die Straßenbauverwaltung einen möglichst schnellen Baubeginn und eine möglichst kurze Sperrung der Bundesstraße während der Bauzeit an. Daher sollen alle Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung und Auftragsvergabe sowie zur Optimierung der Bauzeit voll ausgeschöpft werden. Unabhängig von der gewählten Vorzugsvariante wird jedoch eine Vollsperrung der Bestandsstrecke erforderlich sein. Weitere Informationen sind auf der Projektwebsite zu finden.

Umleitungsübersicht kleinräumige Umfahrung während der Ablastung (jpg)

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