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B 27: Ersatzneubau der Körschtalbrücken bei Stuttgart–Möhringen (Stadtkreis Stuttgart)
Erkundungsbohrungen vom 19. Januar bis voraussichtlich 23. Januar 2026
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Mit der Sammelausschreibung des Landes werden im Regierungsbezirk Stuttgart 15 Brücken neu gebaut – darunter auch die Körschtalbrücken im Zuge der B 27. Hier stehen ab 19. Januar bis voraussichtlich 23. Januar 2026 unterhalb der Brücken weitere Baugrunduntersuchungen an. Der Verkehr auf der B 27 ist nicht betroffen.
Die Körschtalbrücken im Zuge der B 27 in Stuttgart-Möhringen aus dem Jahr 1964, die als Spannbetonbauweise errichtet wurden, müssen neu gebaut werden (vergleiche Medienmitteilung des Regierungspräsidium Stuttgart vom 23. April 2025). Die Planung der Neubauten wird mit einer Sammelausschreibung des Landes durchgeführt.
Als Grundlage für die nächsten Planungsschritte sind Baugrunduntersuchungen in Form von Erkundungsbohrungen erforderlich. Im November 2025 fanden hierzu erste Erkundungsbohrungen statt (vergleiche Medienmitteilung des Regierungspräsidium Stuttgart vom 14. November 2025). Weitere geotechnische Untersuchungen finden ab Montag, 19. Januar, bis voraussichtlich Freitag, 23. Januar 2026, unterhalb der Brücke statt. Der Verkehr auf der B 27, auf der Kurt-Schumacher-Straße sowie auf der Schelmenwasenstraße ist von diesen Erkundungsbohrungen nicht betroffen. Die weiteren Erkundungsbohrungen werden in gesonderten Medienmitteilungen angekündigt.
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg abrufen. VerkehrsInfo BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung).
Hintergrundinformationen:
Das Land hat über die Sammelausschreibung für 15 Brücken im Stuttgarter Regierungsbezirk eine Arbeitsgemeinschaft beauftragt, die aus vier Ingenieurbüros besteht. Neben der Entwurfsplanung für die Ersatzneubauten erbringt und koordiniert die ARGE auch die erforderlichen Fachplanungen. Dazu gehören beispielsweise Straßenplanung, Baugrundgutachten und naturschutzfachliche Untersuchungen. Diese müssen zudem durch die ARGE mit betroffenen Stellen wie den beteiligten Behörden abgestimmt werden.
Weitere Informationen zur Sammelausschreibung für das Land und zur Brückensicherheit finden Sie in Medienmitteilungen des Ministeriums für Verkehr vom 8. Oktober 2024 sowie vom 19. Dezember 2024.
Ebenfalls am 19. Dezember 2024 hat das RPS eine Medienmitteilung zum Thema: „Brücken mit spannungsrisskorrosionsempfindlichen Spannstahl im Regierungsbezirk Stuttgart“ veröffentlicht. Ein Teil dieser Brücken ist in der Sammelausschreibung des Landes enthalten, zu der eine Medienmitteilung am 23. April 2025 veröffentlicht worden ist.
Zum Brückenerhaltungsprogramm bis 2030 gibt es außerdem weitere Informationen in den Medienmitteilungen des Ministeriums für Verkehr vom 23. Oktober 2025 und des RPS vom 23. Oktober 2025.