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Straßenbau

B 29: Sperrung wegen Kranarbeiten (Ostalbkreis)

Vollsperrung im Bereich der Rinderbacher Mühle am 8. August

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bild zeigt einen Fluß mit einer Baumallee

Die B 29 wird am 8. August 2026, im Bereich der Rinderbacher Mühle in beide Fahrtrichtungen voll gesperrt. Grund sind notwendige Kranarbeiten zur Entfernung zweier verkehrsgefährdender Bäume am südlichen Remsufer. Eine örtliche Umleitung ist ausgeschildert.

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt am Samstag, 8. August 2026, ab 6:00 Uhr Kranarbeiten am südlichen Remsufer im Bereich der Rinderbacher Mühle durch. Hierfür müssen zwei große Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden. Da aufgrund der beengten Platzverhältnisse am südlichen Remsufer kein Mobilkran aufgestellt werden kann, muss dieser auf der B 29 eingesetzt werden. Hierfür ist eine Vollsperrung der Bundesstraße erforderlich.

Der Verkehr in Fahrtrichtung Stuttgart wird am Verteiler Ost ausgeleitet und über die Buchstraße, Baldungstraße und Aalener Straße zum Tunnelportal Ost geführt. Dort erfolgt die Rückführung auf die B 29.

Der Verkehr in Fahrtrichtung Aalen wird am Tunnelportal Ost ausgeleitet und über die Herlikofer Straße sowie die L 1075 durch Herlikofen und Iggingen zur L 1157 und anschließend zum B-29-Verteiler Iggingen geführt. Von dort verläuft die Umleitung weiter in Richtung Aalen. Die Umleitungen sind vor Ort entsprechend ausgeschildert.

Sofern die Witterung es zulässt, sollen die Arbeiten bis Samstagabend abgeschlossen werden. Sollte es witterungsbedingt zu Verzögerungen kommen, bleibt die Sperrung bis zum Abschluss der Arbeiten am Sonntag bestehen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Maßnahme.

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen. 

Hintergrundinformationen

Die Rems gehört zu den sogenannten Gewässern erster Ordnung. Deren Unterhaltung ist in Baden-Württemberg Aufgabe des Landes. Sie obliegt den Landebetrieben Gewässer, angesiedelt in den Regierungspräsidien.

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