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Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: 1 Million Euro für Leinzell (Ostalbkreis)

Regierungspräsidentin Bay: „Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum unterstützt das Land Kommunen gezielt“

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Bild zeigt einen Stempel mit dem Aufdruck "Fördermittel"
Bild zeigt einen Stempel mit dem Aufdruck "Fördermittel"

Die Gemeinde Leinzell im Ostalbkreis erhält in diesen Tagen Post aus Stuttgart: Regierungspräsidentin Susanne Bay hat einen Förderbescheid aus dem „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ über eine Million Euro unterzeichnet.

Auf Antrag der Gemeinde Leinzell beim Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) erhält Leinzell nun die Höchstsumme von einer Million Euro aus dem Förderprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR). Beantragt hatte die Gemeinde die Förderung, damit der bestehende Schulkomplex für den Einzug des Kindergartens St. Georg umgebaut und erweitert werden kann.

„Mit seinen vier Förderschwerpunkten gibt das ELR wichtige Impulse zur Strukturentwicklung und für einen starken ländlichen Raum. Mit dem Förderprogramm unterstützen wir lebenswerte Ortskerne mit einladenden Plätzen und Grünanlagen, zeitgemäßem Wohnraum und attraktiven Gemeinschaftseinrichtung. Gleichzeitig wird die Dorfgemeinschaft gestärkt und die Grundversorgung mit wichtigen Dienstleistungen und Gütern vor Ort gesichert“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay.

Die Regierungspräsidentin betonte, dass das Land Leinzell gerne bei seinem wichtigen Vorhaben unterstütze: „Die Fördermittel aus dem ELR sind hier bestens angelegt, da sie unseren Kindern zugutekommen. Wir wollen den ländlichen Raum zukunftsfähig erhalten.“

Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs zur nachhaltigen Sicherung der ausgeglichenen, dezentralen Struktur. Das Förderprogramms entstand 1995 durch die Zusammenführung des „Dorfentwicklungspro-gramms“ und des vorwiegend wirtschaftspolitisch orientierten „Strukturprogramms Ländlicher Raum“ und gilt als Vorbild ähnlicher Förderprogramme auf europäischer und bundesdeutscher Ebene. Der große Erfolg ist Folge der hohen Flexibilität in der inhaltlichen Ausrichtung der vier Förderschwerpunkte „Innenentwicklung/Wohnen“, „Grundversorgung“, „Arbeiten“ und „Gemeinschaftseinrichtungen“. Diese wird regelmäßig im Rahmen der Jahresausschreibung neu festgelegt.

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zum Förderprogramm können auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat sowie auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abgerufen werden. 

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