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Kommunal

Förderung von Sportstättenbauprojekten im Regierungsbezirk Stuttgart

Regierungspräsidium Stuttgart nimmt 71 Projekte in das Förderprogramm von Sportstättenbauprojekten auf

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Bild zeigt eine Laufrennbahn auf einem Sportplatz

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat für das Jahr 2026 insgesamt 71 Anträge zur kommunalen Sportstättenbauförderung bewilligt. Alle förderfähigen Projekte werden unterstützt. Es fließen rund 9,69 Millionen Euro aus dem insgesamt rund 23,43 Millionen Euro großen Fördertopf in den Regierungsbezirk Stuttgart.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat für das Programmjahr 2026 der kommunalen Sportstättenbauförderung 71 Anträge im Regierungsbezirk Stuttgart bewilligt. Alle Anträge, die die Fördervoraussetzungen erfüllten, konnten bewilligt werden. Unter den bewilligen Projekten befinden sich zum Beispiel die energetische Sanierung der Staufeneckhalle in Salach (Landkreis Göppingen) in Höhe von 420.000 Euro, der Neubau einer leichtathletischen Anlage in Bad Friedrichshall (Landkreis Heilbronn) in Höhe von 15.000 Euro sowie der Neubau eines Rasenspielfelds in Böbingen an der Rems (Ostalbkreis) mit einer Zuschusshöhe von 53.000 Euro. Aus dem landesweiten Programm Kommunaler Sportstättenbau 2026 mit einer Gesamtfördersumme von rund 23,43 Millionen Euro entfallen rund 9,69 Millionen Euro – und somit rund 41 Prozent der Landeszuschüsse – auf den Regierungsbezirk Stuttgart. 

Regierungspräsidentin Susanne Bay betonte: „Sport und Bewegung sind unverzichtbar für unsere Gesundheit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden. Moderne und gut ausgestattete Sportstätten schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Menschen jeden Alters aktiv sein können. Mit den Investitionen stärken wir nicht nur die kommunale Infrastruktur, sondern schaffen zugleich attraktive Orte für Sport, Begegnung und ein aktives Miteinander.“

Hintergrundinformationen

Förderfähig im Rahmen der jährlichen Förderung von Sportstättenbauprojekten sind der Neubau und die Sanierung von kommunalen Turn- und Sporthallen, Sportfreianlagen sowie andere diesen Zweck erfüllenden Räumlichkeiten und Anlagen, wie zum Beispiel Gymnastikräume. Die Zuschüsse bewilligt das Land dabei für vielseitig nutzbare Einrichtungen, die sowohl den Schulen für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Antragsstichtag für alle Förderungen im aktuellen Programmjahr war der 31. Dezember 2025.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufbar.

Weitere Informationen zur Kommunalen Sportstättenförderung sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/ > Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Kulturelle Jugendförderung, Sport, Laienkultur, Weiterbildung > Förderung Kommunaler Sportstättenbau abrufbar.

Die Liste der aktuellen Förderprojekte, unterteilt nach Regierungsbezirk, ist bei dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen abrufbar.

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