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Planfeststellung

Grünbrücke über B 14 darf gebaut werden: Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses (Landkreis Böblingen)

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Aktenordner mit Beschriftung Planfeststellungsbeschluss, links daneben ein blaues und ein graues Paragraphenzeichen, rechts eine goldene Waage

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat als zuständige Planfeststellungsbehörde in diesen Tagen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Grünbrücke über die B 14 zwischen Herrenberg und Nufringen erlassen. Der Beschluss wird nun veröffentlicht.

Das Vorhaben des Bundes, vertreten durch die Abteilung Mobilität, Verkehr und Straßen des Regierungspräsidiums Stuttgart, sieht den Bau einer Grünbrücke als Wildtierquerung über die Bundesstraße B 14 zwischen Herrenberg und Nufringen vor. Diese Maßnahme soll die Wiedervernetzung der angrenzenden Waldgebiete Schönbuch und Schwarzwald ermöglichen und damit dem Problem der zunehmenden Zerschneidung von Lebensräumen entgegenwirken. 

Die Grünbrücke wird die B 14 und den parallel verlaufenden Geh- und Radweg auf einer Breite von 50 Metern überspannen, wobei die B 14 selbst in Lage und Höhe unverändert bleibt. Zum Schutz der Wildtiere werden an den Rändern (Randkappen) der Grünbrücke sogenannte Irritationsschutzwände und ein Wildschutzzaun errichtet. Diese sorgen dafür, dass die Tiere beim sicheren Überqueren der Brücke nicht geblendet oder abgelenkt werden. Das Vorhaben umfasst auch die erforderliche Anbindung des Hinterlandes zur Schaffung eines grünen Korridors mit Hilfe von Trittsteinbiotopen. Dadurch wird eine durchgängige Verbindung zwischen den Waldgebieten ermöglicht.

Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren beziehungsweise zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem die Wiederherstellung von Biotoptypen, die Aufwertung des Reptilienlebensraumes sowie das Anbringen von Nistkästen.

Veröffentlichung und Bekanntmachung

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Dienstag, 28. April 2026, bis Montag, 11. Mai 2026, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse > Straße veröffentlicht.

Ein Verlangen nach einer leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeit zu dem Beschluss und den Planunterlagen ist bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist an die Planfeststellungsbehörde zu richten (Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 24, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart oder per E-Mail an referat24@rps.bwl.de).

Die Veröffentlichung wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums und in der örtlichen Tageszeitung bekanntgemacht. Der Bekanntmachungstext kann auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen zu Planfeststellungsverfahren > Bekanntmachungen Planfeststellungsbeschlüsse abgerufen werden.

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