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Wasserwirtschaft

Klärschlammverbrennungsanlage Walheim (Landkreis Ludwigsburg)

Wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser auf Antrag der EnBW / öffentliche Bekanntmachung

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Mann zeigt auf Paragraphenzeichen

Auf Antrag der EnBW führt das Regierungspräsidium Stuttgart ein wasserrechtliches Verfahren für die geplante Grundwasserentnahme für die von der Antragstellerin geplante Klärschlammverbrennungsanlage in Walheim durch. Ab 20. Juli erfolgt die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung. Einwendungen sind bis 3. September möglich. 

Mit Bescheid vom 25. Juni 2025 hat das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) der Antragstellerin, die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), die erste immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage (Klärschlammmonoverbrennungsanlage) erteilt (vergleiche Medienmitteilung).

Neben der für die Inbetriebnahme erforderlichen zweiten immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung bedarf es der Durchführung eines gesonderten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für die geplante Grundwasserentnahme am Standort in Walheim. Das Grundwasser soll für die Klärschlammverbrennungsanlage, die Gasturbine D sowie für landwirtschaftliche Zwecke entnommen werden. Hierfür hat die EnBW als Antragstellerin beim Regierungspräsidium Stuttgart als verfahrensführende Behörde eine sogenannte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis beantragt. In diesem Verfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt.

Der Antrag der EnBW mitsamt der zugehörigen Antragsunterlagen wird zur allgemeinen Einsichtnahme von Montag, 20. Juli, bis einschließlich Donnerstag, 20. August 2026, auf den Internetseiten sowie in Papierform in den Rathäusern der nachfolgenden Kommunen ausgelegt:

Gemeinde Walheim: www.walheim.de > Rathaus & Service > Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinde Gemmrigheim: www.gemmrigheim.de > Rathaus > Öffentliche Bekanntmachungen

Ebenfalls einzusehen ist der Antrag mitsamt der zugehörigen Antragsunterlagen auf der Internetseite des RPS unter www.rp-stuttgart.de >Service > Bekanntmachungen > Umweltangelegenheiten > Antragsunterlagen aktueller Verfahren.

Bis einschließlich Donnerstag, 3. September 2026, können gegen den Antrag Einwendungen erhoben werden. Die Einwendungen können schriftlich (auch per Telefax) oder zur Niederschrift sowohl gegenüber den Gemeinden Walheim und Gemmrigheim als auch gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart erhoben werden. Eine einfache E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht.

Weitere Informationen können der öffentlichen Bekanntmachung des RPS vom 16. Juli 2026 entnommen werden. Die öffentliche Bekanntmachung ist unter www.rp-stuttgart.de > Service > Bekanntmachungen > Wasserrechtliche Verfahren abrufbar.

Bekanntmachungstext des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 16. Juli 2026 (pdf)

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