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L 2256: Sanierung zwischen Sechselbach (Main-Tauber-Kreis) und der Landesgrenze bei Auernhofen (LK Neustadt a. d. Aisch)
Sanierung und Vollsperrung beginnen bereits am 2. November 2026
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Die Sanierung der L 2256 zwischen Sechselbach und der Landesgrenze bei Auernhofen beginnt am 2. November 2026 und dauert voraussichtlich bis zum 7. November. Für die Erneuerung der Fahrbahndecke muss der rund 700 Meter lange Streckenabschnitt voll gesperrt werden. Eine überörtliche Umleitung wird eingerichtet.
Die Sanierung der L 2256 zwischen Sechselbach und Auernhofen und die dafür notwendige Vollsperrung wurde zuletzt vom Regierungspräsidium für den Zeitraum zwischen dem 9. und 17. Oktober 2026 angekündigt. Aufgrund von freigewordenen Kapazitäten bei der Baufirma kann die Maßnahme nun eine Woche früher, nämlich am Montag, 2. Oktober, beginnen. Sie dauert voraussichtlich bis Samstag, 7 November 2026, an.
Das Regierungspräsidium Stuttgart erneuert dabei die Fahrbahndecke auf einem rund 700 Meter langen Abschnitt der L 2256 zwischen Sechselbach und der Landesgrenze bei Auernhofen. Die Fahrbahn weist in weiten Teilen Verdrückungen, Spurrinnen, Schadstellen und Risse auf.
Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt durchgeführt. Dieser beginnt am Ortsende von Sechselbach und endet nach dem Knotenpunkt L 2256/L 1003/K 2894 bei der Landesgrenze zu Bayern.
Für diese umfangreichen Sanierungs- und Umbauarbeiten ist die Sperrung des gesamten Streckenabschnitts notwendig. Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden während der Vollsperrungsphase wie folgt umgeleitet:
Von Klingen/Bieberehren kommend in Fahrtrichtung Auernhofen/Aub/Waldmannshofen wird der Verkehr über die K 2872 – Reinsbronn – K 2871 – Frauental – K 2875 – NEA 49 – Equarhofen – NEA 47 – NEA 44 – WÜ 44 – St 1003 – L 1003 umgeleitet.
Der Verkehr von Waldmannshofen/Aub/Auernhofen kommend in Fahrtrichtung Klingen/Bieberehren wird auf derselben Umleitungstrecke in entgegengesetzter Richtung geführt.
Anwohnerinnen und Anwohner können Sechselbach über die L 2256 erreichen und verlassen.
Während der Vollsperrungsphase sind Beeinträchtigungen in Form von Abweichungen der gewohnten Wege zu Ortschaften und Grundstücken unvermeidbar. Anwohnerinnen und Anwohner, Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Gewerbetreibende werden gebeten, dies zu berücksichtigen.
Das Land investiert mit der Maßnahme rund 200.000 Euro in die Erhaltung der Infrastruktur.
Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen.