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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Land fördert barrierefreie Bushaltestellen in Untermünkheim mit rund 600.000 Euro (Landkreis Schwäbisch Hall)

Regierungspräsidentin Bay: „Mit dieser Förderung unterstützen wir eine nachhaltige und zeitgemäße Mobilität“

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Rollstuhlfahrer der mit einer Hebebühne den Bus besteigen kann

Das Land unterstützt die Gemeinde Untermünkheim im Kreis Schwäbisch Hall beim barrierefreien Umbau ihrer Bushaltestellen mit einer Fördersumme von rund 600.000 Euro nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV).

Die Förderung nach dem LGVFG unterstützt dabei gezielt Menschen mit Behinderungen bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Durch die Maßnahme wird damit ein bedeutender Beitrag zur Optimierung der Verkehrssituation für alle Bürgerinnen und Bürger vor Ort geleistet und somit die Teilhabe am öffentlichen Leben sowie die soziale Inklusion gefördert.

Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte: „Barrierefreie Bushaltestellen sind ein wichtiger Baustein für eine inklusive und zukunftsfähige Mobilität. Mit dieser Förderung unterstützen wir eine nachhaltige und zeitgemäße Mobilität und sorgen dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von Alter oder Einschränkungen – den öffentlichen Nahverkehr sicher und selbstbestimmt nutzen können.“

Mit dem Umbau von Bushaltestellen trägt die Gemeinde Untermünkheim zu einem barrierefreien und inklusiven öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Schwäbisch Hall bei. Im Rahmen der Maßnahme werden innerhalb des Stadtgebiets Bushaltepunkte nach dem aktuellen Stand der Technik im Bereich Barrierefreiheit umgebaut. Bereits im vergangenen Jahr konnte die Gemeinde mit dem barrierefreien Umbau von zwei Bushaltestellen im Ortsteil Brachbach beginnen.

Hintergrundinformationen:

Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit soll die Attraktivität von umweltverträglichen Verkehrsmitteln erhöht und der Ausbau des ÖPNV vorangetrieben werden.

Weitere Informationen zum Thema Förderung nach dem LGVFG finden Sie auch auf der Internetseite des Verkehrsministeriums unter LGVFG: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de).

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