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Land fördert Digitalisierung des ÖPNV mit rund 1,9 Millionen Euro (Landkreis Schwäbisch Hall)
Regierungspräsidentin Bay: „Moderne digitale Systeme machen den öffentlichen Nahverkehr zuverlässiger und attraktiver“
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Das Land Baden-Württemberg unterstützt die KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH mit rund 1,9 Millionen Euro bei der Digitalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Mit der Förderung werden unter anderem neue Bordrechner, ein modernes Betriebsleitsystem und digitale Fahrgastinformationen in Echtzeit finanziert.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH bei der Digitalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs mit rund 1,9 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
Mit dem LGVFG fördert das Land gezielt Investitionen, die den öffentlichen Personennahverkehr leistungsfähiger und attraktiver machen. Moderne digitale Systeme tragen dazu bei, Betriebsabläufe zu optimieren, Anschlüsse besser zu sichern und Fahrgäste zuverlässig über ihre Verbindungen zu informieren.
Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte: „Die Digitalisierung ist ein wichtiger Baustein für einen leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr. Moderne Technik sorgt für verlässlichere Verbindungen, bessere Fahrgastinformationen und macht Bus und Bahn insgesamt attraktiver. Davon profitieren die Menschen im Landkreis Schwäbisch Hall unmittelbar.“
Die KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH ist als Verkehrsverbund für den öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Schwäbisch Hall zuständig. Mit rund 17 Millionen Fahrgästen jährlich und mehr als 240 eingesetzten Fahrzeugen bildet sie das Rückgrat der Mobilität in der Region.
Im Rahmen des Projekts werden unter anderem neue Bordrechner eingeführt, das rechnergestützte Betriebsleitsystem (Intermodal Transport Control System – ITCS) modernisiert sowie E-Ticketing und digitale Fahrgastinformationen in Echtzeit ausgebaut. Dadurch können Betriebsabläufe effizienter gesteuert, Anschlüsse besser gesichert und Fahrgäste aktueller informiert werden.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen konnte bereits vor zwei Jahren begonnen werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte hierfür den vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ermöglicht. Der Abschluss des Projekts ist für Mitte 2028 vorgesehen.
Hintergrundinformationen
Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit soll die Attraktivität von umweltverträglichen Verkehrsmitteln erhöht und der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vorangetrieben werden.
Informationen dazu sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufbar: https://rp.baden-wuerttemberg.de > Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen > Förderung ÖPNV (LGVFG-ÖPNV)