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Land fördert Zentralen Omnibusbahnhof und Mobilitätspunkt in Neuhausen auf den Fildern (Landkreis Esslingen)
Regierungspräsidentin Bay: „Mit der Förderung schaffen wir die Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Mobilitätsdrehscheibe“
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Das Land Baden-Württemberg fördert den Bau des Zentralen Omnibusbahnhofs und Mobilitätspunkts in Neuhausen auf den Fildern mit rund 4,9 Millionen Euro. Die Maßnahme ist ein wichtiger Baustein für die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel und den weiteren Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs im Filderraum.
Das Land unterstützt die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern im Kreis Esslingen bei der Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) mit Mobilitätsdrehscheibe mit einer Fördersumme von rund 4,9 Millionen Euro nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte: „Mit der Förderung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass am neuen S-Bahn-Endhaltepunkt in Neuhausen eine attraktive und leistungsfähige Mobilitätsdrehscheibe entsteht. Ziel ist es, unterschiedliche Verkehrsmittel und Mobilitätsangebote sinnvoll miteinander zu verknüpfen und damit den Umstieg zwischen Bus, Bahn, Fahrrad, Auto und weiteren Angeboten möglichst einfach und komfortabel zu gestalten.“
Seit Sommer 2023 wird auf der Trasse der früheren Filderbahn das S-Bahnnetz um fast vier Kilometer nach Neuhausen auf den Fildern verlängert. Die neue Strecke wird durch die Stuttgarter Straßenbahnen AG realisiert. Im Rahmen der S-Bahn-Verlängerung baut die Gemeinde Neuhausen an der neuen Endhaltestelle der S-Bahn einen Mobilitätspunkt (Multimodaler Knoten) und ZOB.
Von der S-Bahn hat man zukünftig einen direkten Anschluss an einen modernen ZOB mit fünf Bushaltepunkten. Ein Park+Ride-Parkhaus ist dort ebenso geplant wie die Radaufbewahrung in kompakten Anlagen: Es wird einen Radturm mit Einzelboxen geben, abgeschlossene Sammelgaragen für Fahrräder und E-Bikes, offene Überdachungen und Ladeschränke. Auch Angebote wie eine Reparatursäule und Druckluftstation, Carsharing, Mietfahrräder und Mietpedelecs sind vorgesehen. Eine öffentliche WC-Anlage sowie barrierefrei gestaltete Wege zum ZOB beziehungsweise dem Bahnhalt runden die Maßnahme ab.
Um eine zügige Umsetzung des Projekts zu ermöglichen, hat das Regierungspräsidium Stuttgart auf Antrag der Gemeinde Neuhausen einen vorzeitigen Baubeginn durch die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ermöglicht.
Hintergrundinformationen:
Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Damit soll die Attraktivität von umweltverträglichen Verkehrsmitteln erhöht und der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vorangetrieben werden.
Informationen dazu sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg abrufbar: https://rp.baden-wuerttemberg.de > Wirtschaft > Förderprogramme > Förderbereich Mobilität, Verkehr, Straßen > Förderung ÖPNV (LGVFG-ÖPNV).
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG haben auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen zum Gesamtprojekt veröffentlicht: https://www.ssb-ag.de/unternehmen/projekte/s-bahn-neuhausen/