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Naturschutzgebiet „Am Rank (Röhmsee)“ in Unterensingen (Landkreis Esslingen)
Entfernung von Teichfolie als wichtiger Schritt zur Bekämpfung des invasiven Großblütigen Heusenkrauts
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Der Pflegetrupp des Regierungspräsidiums Stuttgart, Referat „Naturschutz und Landschaftspflege“, beginnt heute (14. September 2026) mit der Entfernung von Teichfolie am Röhmsee in Unterensingen. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt in der Vorbereitung für die geplante Bestandstilgung der invasiven Wasserpflanze Großblütiges Heusenkraut (Ludwigia grandiflora), die sich in den letzten Jahren stark ausgebreitet hat.
Das Heusenkraut, das ursprünglich aus Südamerika stammt, wurde 2011 erstmals im Naturschutzgebiet „Am Rank (Röhmsee)“ nachgewiesen. Seitdem hat sich die invasive Pflanzenart stark am Gewässer ausgebreitet und die natürliche Ufervegetation fast vollständig verdrängt.
Die Art benötigt nährstoffreiche, schlammige und besonnte Ufer, wie sie insbesondere im flachen Randbereich des Röhmsees vorhanden sind. Von hier drohte die Art über den Muttelgraben in den Neckar verdriftet zu werden. Um dies zu verhindern, wurde der Bestand 2015 mit einer festen Teichfolie überdeckt. Das Auslegen der Teichfolie hat zwar eine weitere Ausbreitung der Pflanze wirksam verhindert, der Bestand konnte dadurch jedoch nicht beseitigt werden.
Inzwischen ist die Folie porös und löchrig geworden, was es der Pflanze ermöglicht, erneut aufzukommen. Zudem hat sich auf der Folie Sediment abgelagert, in dem das Heusenkraut ebenfalls wächst.
Der aktuell niedrige Wasserstand des Röhmsees bietet gute Bedingungen zur Entfernung der Teichfolie. Die nun anstehenden Arbeiten werden vom Pflegetrupp des Regierungspräsidiums und Mitarbeitenden des Naturschutzreferats durchgeführt. Zunächst wird das angefallene Totholz abgesammelt und randlich gelagert, dann wird die Folie freigelegt und in Stücke geschnitten. Das zerkleinerte Material wird händisch eingesammelt und entsorgt. Später im Jahr werden noch Gehölzrodungen am Gewässerufer durchgeführt. In diesem Zuge wird dann das gelagerte Totholz mit entfernt.
Die aktuelle Maßnahme dient der Vorbereitung für eine geplante Bestandstilgung, die ab 2027 durchgeführt werden soll. Hierzu steht die Naturschutzbehörde noch im Austausch mit Artexperten und weiteren betroffenen Institutionen.
„Unser Ziel ist die invasive Art vollständig zu tilgen, damit sich im Anschluss wieder heimische Arten ansiedeln können.“ sagt Kerstin Beck, Referentin für invasive Arten am Regierungspräsidium. „Die Beseitigung invasiver Arten ist leider immer sehr komplex und mit großem Aufwand und Kosten verbunden. Bei jeder Bestandstilgung muss das Vorgehen schrittweise angepasst und optimiert werden. Oft wäre das alles vermeidbar, wenn keine nicht heimischen Arten mehr vom Menschen in die Natur freigesetzt werden.“
Hintergrundinformationen
Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 zum Management invasiver Arten mit der sogenannten Unionsliste ist ein wichtiger Rechtsrahmen auf europäischer Ebene, um die Ausbreitung und die negativen Auswirkungen nicht heimischer Arten zu bekämpfen. Die Verordnung wurde erlassen, um die Biodiversität und Ökosysteme innerhalb der Europäischen Union zu schützen, indem sie den Umgang mit invasiven Arten regelt, die erhebliche wirtschaftliche, gesundheitliche und ökologische Schäden verursachen können.
Die Verordnung unterscheidet zwischen weit verbreiteten Arten, für die Managementmaßnahmen erforderlich sind (Artikel 19), und neu auftretenden Arten, die schnell bekämpft werden müssen (Artikel 16), um ihre Ausbreitung zu verhindern und Schäden zu minimieren.
Aktuell umfasst die Unionsliste 114 Arten, aufgeteilt in Tier- und Pflanzenarten. In Baden-Württemberg sind 41 davon bereits verbreitet. Darunter sind das Indische Springkraut, der Stauden-Knöterich, die Buchstaben-Schmuckschildkröte, der Signalkrebs und der Waschbär. Es sind sehr unterschiedliche Arten, die eins gemeinsam haben: Sie alle verdrängen heimische Arten, gefährden unsere Ökosysteme und bedrohen die lokale Biodiversität.
Naturschutzgebiet „Am Rank (Röhmsse)“
Das Naturschutzgebiet „Am Rank (Röhmsee)“ wurde 1981 mit einer Fläche von rund 13 Hektar ausgewiesen. Zusammen mit dem direkt angrenzenden Naturschutzgebiet „Grienwiesen (Schülessee)“ ist es ein bedeutsames Rückzugsgebiet für bedrohte Vogelarten und wichtiger Rastplatz für Zugvögel. Die beiden ältesten Baggersseen des mittleren Neckars besitzen als Lebensraum für eine Vielzahl an Tieren und Pflanzen sowie als Brutgebiet für Vögel eine überregionale Bedeutung. Seltene Arten wie Rallenreiher, Nachtreiher und Rohrdommel sind hier anzutreffen. Als Brutvögel können hier Haubentaucher, Zwergtaucher, Blässhühner, Nachtigall sowie viele Spechtarten beobachtet werden. Vor einigen Jahren hat auch der Biber die beiden Seen erobert. Die beiden Naturschutzgebiete sind deshalb auch Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Anlagen: (Quelle je Regierungspräsidium Stuttgart)
Bild 1: Folienbereich (jpg)
Bild 2: Blüte des Großblütigen Heusenkrauts (jpg)
Bild 3: Bestand am Rank (jpg)
Bild 4: Wasserstand am Röhmsee (jpg)