Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Planfeststellung

Neubau einer Eisenbahnüberführung und Änderung eines Bahnübergangs in Heimerdingen (Landkreis Ludwigsburg)

Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses

Lesezeit:

Teilen via:

Symbolbild Planfeststellung

Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Eisenbahnüberführung und Änderung eines Bahnübergangs im Ditzinger Ortsteil Heimerdingen ist abgeschlossen. Der Beschluss wird nun veröffentlicht.

Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat in diesen Tagen als zuständige Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Eisenbahnüberführung und Änderung eines Bahnübergangs im Ditzinger Ortsteil Heimerdingen erlassen. Vorhabenträgerin ist die Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft mbH. 

Grund für das Vorhaben ist die geplante Ortsumgehung L 1177 der Stadt Ditzingen. Voraussetzung für ihre Realisierung ist eine Eisenbahnüberführung auf Höhe des bisherigen Bahnübergangs. Das Brückenbauwerk wird die eingleisige Strohgäubahn über die geplante L 1177 überführen. Der bisherige Bahnübergang wird um 160 Meter verlegt. So kann vor allem der landwirtschaftliche Verkehr die Strohgäubahn weiterhin höhengleich queren. Das Gleis der Strohgäubahn wird für die gesamte Bauzeit gesperrt.

Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren beziehungsweise zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem die Einrichtung einer ökologischen Baubegleitung, die Umsetzung von Mauereidechsen und Blindschleichen sowie die Umsiedlung und Herstellung von Ersatzhabitatflächen für Zauneidechsen. 

Veröffentlichung und Bekanntmachung

Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden in der Zeit von Dienstag, 26. Mai 2026, bis einschließlich Montag, 8. Juni 2026, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse > Schiene veröffentlicht. 

Personen, die die Unterlagen nicht online einsehen können, können bei der Planfeststellungsbehörde bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist eine andere Zugangsmöglichkeit beantragen (Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 24, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart oder per E-Mail an referat24@rps.bwl.de).

Die Veröffentlichung wird auf der Internetseite des RPS und in der örtlichen Tageszeitung bekannt gemacht. Der Bekanntmachungstext kann zudem ab Mittwoch, 20. Mai 2026, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen zu Planfeststellungsverfahren > Bekanntmachungen Planfeststellungsbeschlüsse abgerufen werden.

Zurück