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Planfeststellung

Planfeststellungsverfahren für Neubau der Stadtbahnstrecke U13 und eines Betriebshofs (SK Stuttgart und LK Ludwigsburg)

Anhörung zur Planänderung und Veröffentlichung der Planunterlagen

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Schienenstränge im Bau

In der Zeit vom 20. Oktober 2026 bis einschließlich 19. November 2026 werden die überarbeiteten Planunterlagen für den Neubau der Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd sowie für den Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs ausgelegt und online veröffentlicht.

Im Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf über Stuttgart-Hausen zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd sowie für den Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf wird die Anhörung zur Planänderung durchgeführt. Vorhabenträgerin ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB).

In der Zeit von Dienstag, 20. Oktober, bis einschließlich Donnerstag, 19. November 2026 erfolgt die Veröffentlichung der überarbeiteten Planunterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellung > Aktuelle Planfeststellungsverfahren > Schiene und im zentralen Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de  sowie auf den Internetseiten  der Landeshauptstadt Stuttgart, des Landratsamts Ludwigsburg und der Stadt Ditzingen.

Zusätzlich liegen die überarbeiteten Planunterlagen in dieser Zeit im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart und im Rathaus der Stadt Ditzingen zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zeit und Ort der Veröffentlichung im Internet beziehungsweise der Auslegung in Papierform werden im Vorfeld ortsüblich bekanntgemacht. Der Bekanntmachungstext ist zudem ab Donnerstag, 15. Oktober 2026, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de)  unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen zu Planfeststellungsverfahren > Bekanntmachungen > Planfeststellungsverfahren und im zentralen Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de sowie auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Stuttgart, des Landratsamts Ludwigsburg und der Stadt Ditzingen abrufbar.

Bis einschließlich Montag, 21. Dezember 2026, haben die von dem Projekt Betroffenen die Möglichkeit, sich zu der geänderten Planung zu äußern. 

Nähere Einzelheiten können der offiziellen Bekanntmachung entnommen werden.

Hintergrundinformationen

Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ sowie der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf. Die geplante Neubaustrecke beginnt mit einer zweigleisigen Streckenverzweigung nach der bestehenden Haltestelle „Rastatter Straße“ und soll die Stadtbahnlinie U13 über Stuttgart-Hausen ins Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ verlängern. Dabei überquert sie zunächst die Bundesstraße B 295 und verläuft anschließend parallel zu dieser bis kurz vor das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“. Danach führt sie in Richtung Stuttgart-Hausen, vorbei am ebenfalls neu zu bauenden Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf (BF4), der so an das Stadtbahnnetz angebunden werden soll und direkt an das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“ angrenzen wird. Von Stuttgart-Hausen aus verläuft die geplante Neubaustrecke weiter durch das Scheffzental und in Richtung Autobahn A 81, die sie unterquert. Schließlich wird sie parallel zur A 81 bis zur Endhaltestelle „Ditzingen Hülben“ am Ende des dortigen Gewerbegebiets „Ditzingen-Süd“ geführt. Entlang der neuen Stadtbahnstrecke sollen insgesamt sechs neue Haltestellen errichtet werden. Der neue Stadtbahnbetriebshof soll unter einem gemeinsamen Dach eine Abstellhalle, eine Wasch-/Wartungshalle sowie ein Dienst- und Sozialgebäude umfassen.

Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens sind die Landeshauptstadt Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24 „Recht und Planfeststellung“.

Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen geplant. Im Rahmen der nun beantragten Planänderung sind unter anderem die zusätzliche Installation von Nisthilfen für verschiedene Vogelarten und zusätzliche Ausgleichsflächen für Streuobstwiesen geplant.

Die Vorhabenträgerin hat die Planung aufgrund während des Anhörungsverfahrens eingegangener Stellungnahmen und Einwendungen sowie sonstiger Erfordernisse geändert beziehungsweise die Planunterlagen überarbeitet und ergänzt.

Die Unterlagen dieser Planänderung beinhalten insbesondere Anpassungen der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen sowie überarbeitete und zusätzliche Gutachten wie brandschutztechnische und umweltfachliche Untersuchungen.

Eine Übersicht über die Änderungen und Ergänzungen im Einzelnen befindet sich im Bekanntmachungstext sowie in den überarbeiteten Planunterlagen.

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