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Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt Luftfahrtveranstaltung auf der Hahnweide
Traditionelles Luftfahrzeug-Oldtimertreffen vom 12. September bis 14. September 2025
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Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Antrag der Fliegergruppe Wolf Hirth Kirchheim unter Teck e. V. genehmigt: Am zweiten Septemberwochenende kann somit auf dem Sonderlandeplatz Hahnweide (EDST) in Kirchheim unter Teck das „OTT25 – 20. Oldtimertreffen“ stattfinden. Es zählt zu den größten Luftfahrtveranstaltungen Europas.
Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat als landesweit zuständige Luftfahrtbehörde auf Antrag der Fliegergruppe Wolf Hirth Kirchheim unter Teck e. V. die Luftfahrtveranstaltung „OTT25 – 20. Oldtimertreffen auf der Hahnweide “ genehmigt. Das Oldtimertreffen gehört zu den größten Luftfahrtveranstaltungen in Europa. Es findet von Freitag, 12. September, bis Sonntag, 14. September 2025, auf dem Sonderlandeplatz Hahnweide (EDST) in Kirchheim unter Teck südlich von Stuttgart im Landkreis Esslingen statt.
„Die hohen Besucherzahlen bei den Luftfahrtveranstaltungen im Land spiegelt die Faszination der Menschen für den Luftsport wider. Dabei zeigt sich deren Begeisterung für die Technik der Luftfahrzeuge und die Leistung der Pilotinnen und Piloten. Da viele Menschen zusammenkommen, durchläuft der Veranstalter einen strengen Genehmigungsprozess durch das Regierungspräsidium Stuttgart als Landesluftfahrtbehörde. Ziel ist ein hohes Sicherheitsniveau, sodass alle Beteiligten und Teilnehmenden dieses Wochenende unbeschwert genießen können“, sagte Robert Hamm, Leiter des Referats „46.2 – Luftverkehr, Flugplätze und Flugbetrieb“ im Regierungspräsidium Stuttgart.
Der Veranstalter rechnet bei rund 400 aktiv Teilnehmenden mit etwa 20.000 bis 25.000 Besuchenden an den der drei Veranstaltungstagen.
„Das Oldtimertreffen hat eine lange Tradition. Nach einer coronabedingten Pause findet es jetzt seit 2019 erstmals wieder statt – darüber freuen wir uns sehr. Für dieses Treffen haben wir ein umfangreiches und vielfältiges Programm auf die Beine gestellt: Neben der Ausstellung von historischen Flugzeugen und diversen Vorführflügen und Kunstflügen von Motor- und Segelflugzeugen wird es auch die Möglichkeit geben, an Rundflügen mit verschiedenen Oldtimer-Flugzeugen teilzunehmen“, sagte Jan Denzel von der Fliegergruppe Wolf Hirth Kirchheim unter Teck e. V. Die Rundflüge mussten bereits im Vorfeld gebucht werden. Zu den Highlights zählen die Formationskunstflugvorführung mit Flugzeugen der Flying Bulls aus Salzburg und der Dämmerungs-Formationssegelkunstflug des Teams Blanix sowie eines der ältesten Flugzeuge der Welt, die Blériot XI von 1908.
Genehmigung durch die Landesluftfahrbehörde erforderlich
Luftfahrtveranstaltungen – also öffentliche Veranstaltungen von Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind – bedürfen der Genehmigung durch die Landesluftfahrbehörde, angesiedelt im Regierungspräsidium Stuttgart.
Eine Veranstaltung in der Größenordnung des Oldtimertreffens verlangt dabei sowohl dem Antragsteller – hier der Fliegergruppe Wolf Hirth e. V., die ausschließlich mit ehrenamtlichen Mitgliedern arbeitet – als auch der Genehmigungsbehörde einiges ab. Vom Antragsteller sind umfangreiche Antragsunterlagen einzureichen, die vom RPS unter Anhörung verschiedener öffentlicher Stellen – insbesondere der Deutschen Flugsicherung – daraufhin zu prüfen sind, ob eine sichere Durchführung der geplanten Veranstaltung möglich ist.
Das Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt jährlich in Baden-Württemberg etwa 40 Luftfahrtveranstaltungen. Die Veranstaltung auf der Hahnweide stellt hier jedoch wegen ihrer Größe und der Luftfahrzeuge eine Besonderheit dar. Die Genehmigung konnte nun erteilt werden. Das Regierungspräsidium wird auch an allen drei Veranstaltungstagen vor Ort sein, um die Veranstaltung zu überwachen.
Hintergrundinformationen:
Das Referat 46.2 ist landesweit zuständig für Luftverkehr, Luftfahrtpersonal und Luftaufsichtspersonal sowie für Flugplätze und Flugbetrieb:
Pilotinnen und Piloten
In diesem Bereich ist das Referat zuständig für über 15.000 Lizenzen – sogenannte „Pilotenscheine“ – für Privatpilotinnen und -piloten und hält jährlich über 500 theoretische Luftfahrerprüfungen für neue Pilotinnen und Piloten ab.
Flugschulen
Zudem hat das Referat die Aufsicht über 40 Flugschulen beziehungsweise Ausbildungsbetriebe (ATO/DTO). ATO und DTO sind Bezeichnungen für Flugschulen, die in der Luftfahrt genutzt werden. ATO steht für Approved Training Organisation (zugelassene Ausbildungsorganisation) und DTO für Declared Training Organisation (erklärte Ausbildungsorganisation)
Flugplätze
An den Flugplätzen in Baden-Württemberg unterhält das Referat 46.2 ein Netz aus rund 100 Beauftragten für Luftaufsicht, die als sogenanntes hoheitlich beliehenes Luftaufsichtspersonal – sprich es wurden hoheitliche Aufgaben übertragen – die Belange der Behörde vertreten.
Sieben Luftfahrtunternehmen sowie elf Unternehmen mit gewerblich spezialisiertem Flugbetrieb (SPO) fallen in die Zuständigkeit des Referates 46.2. Deren Betrieb wird durch das Referat genehmigt und beaufsichtigt.
Im Geschäftsbereich Flugplätze ist das Referat für 231 genehmigte Flugplätze in Baden-Württemberg in verschiedenen Ausprägungen zuständig. Dabei geht es um die Genehmigung, Genehmigungsänderung sowie alles, was den Betrieb dieser Flugplätze beeinträchtigt. So wurden in 2024 rund 860 Zustimmungen zu beziehungsweise Genehmigungen von Bauwerken und sonstigen Luftfahrthindernissen erteilt. Außerdem gibt das Referat eine Stellungnahme bei allen Windenergieanlagen ab – im Rahmen der Energiewende eine immense Aufgabe, um sowohl den Ausbau der erneuerbaren Energie als auch den Flugbetrieb parallel zu ermöglichen. Für die Ausstattung von Windenergieanlagen mit einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) wurden in 2024 über 50 Genehmigungen erteilt.
Im Geschäftsbereich Flugbetrieb fallen jährlich außerdem etwa 40 Luftfahrtveranstaltungen zur Genehmigung an. Bei diesen öffentlichen Flugplatzfesten mit Show-Veranstaltungen sorgt das Referat für einen sicheren Betrieb.
Landungen außerhalb genehmigter Flugplätze oder außerhalb des Genehmigungsumfangs der Flugplätze werden vom Referat jährlich etwa 270-mal genehmigt – hinzu kommen die Ausnahmen zur Nachtflugbeschränkung, die das Referat nach Abwägung des öffentlichen Interesses trifft.
Fluglärm
Der Lärmschutzbeauftragte des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) am Flughafen Stuttgart ist als behördliche Kontrollstelle Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in Sachen Fluglärm am Flughafen Stuttgart. Er nimmt Beschwerden an und prüft dabei, ob sich Piloten abweichend zur geltenden Genehmigung verhalten haben.
Drohnen und Modellflug
Für unbemannte Luftfahrtsysteme – sogenannte Drohnen – wurden in 2024 fast 50 Betriebsgenehmigungen nach EU-Recht und weit über 300 Allgemeinerlaubnisse für geografische Gebiete nach nationalem Recht erteilt. Außerdem waren in 31 Fällen Entscheidungen zu Modellfluggeländen und -veranstaltungen und in 75 Fällen zur sonstigen verbotenen oder erlaubnisbedürftigen Nutzung des Luftraums – beispielsweise durch Kinderballone, Lasergeräte, Feuerwerkskörper – zu treffen.