Lesezeit:
Umbau Anschluss B 293 Gemmingen L 1107/L 592 (Landkreis Heilbronn)
Vorgezogene Artenschutzmaßnahmen haben begonnen
Lesezeit:
Im Vorfeld des geplanten Anschlusses der B 293 bei Gemmingen schafft das Regierungspräsidium Stuttgart neue Ersatzlebensräume für geschützte Tierarten. Die vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen umfassen Gehölzstrukturen, Totholz- und Steinhaufen sowie standortgerechte Pflanzungen. Die Arbeiten sollen bis Ende 2026 abgeschlossen sein.
Im Zuge der geplanten zweiten Auffahrt zur B 293 bei Gemmingen haben Anfang Oktober 2026 die ersten vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen für den Umbau des Knotenpunkts L 1107/L 592 begonnen. Vom 5. Oktober bis 7. Oktober 2026 wurden zunächst die erforderlichen Gehölzarbeiten entlang der B 293 und der L 1107 durchgeführt. Am 22. Oktober 2026 startete anschließend die Herstellung neuer Ersatzlebensräume für die geschützte Haselmaus. Die Landschaftsbauarbeiten hierfür werden voraussichtlich bis Ende 2026 andauern.
Die Maßnahmen umfassen zwei Bereiche: eine Fläche innerhalb der geplanten Anschlussstelle sowie einen weiteren Bereich entlang der B 293. Dort werden großflächige Reisig- und Totholzstrukturen angelegt, die der Haselmaus künftig als Rückzugs- und Lebensraum dienen sollen. Hierfür wird unter anderem Gehölzmaterial aus den zuvor durchgeführten Rodungsarbeiten wiederverwendet.
Ergänzend werden spezielle Lebensraumstrukturen für Zauneidechsen geschaffen. Dazu gehören kleinere Totholz- und Steinhaufen sowie Sandflächen, die den Tieren geeignete Versteck- und Eiablagemöglichkeiten bieten.
Abgerundet werden die Maßnahmen durch die Pflanzung standortgerechter Bäume und Sträucher. Diese sollen langfristig zusätzliche Nahrungsquellen und Rückzugsmöglichkeiten für die heimische Tierwelt schaffen.
Ziel der vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen ist es, bereits vor Beginn der eigentlichen Straßenbauarbeiten geeignete Ersatzlebensräume bereitzustellen und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der betroffenen Tierarten zu leisten. Die Umsetzung der eigentlichen Straßenbauarbeiten startet voraussichtlich im Frühjahr 2027.
Das Regierungspräsidium Stuttgart wird zum Bau des Anschlusses und damit verbundenen verkehrlichen Einschränkungen rechtzeitig in weiteren Pressemitteilungen informieren.
Für die vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen sind keine verkehrlichen Einschränkungen erforderlich.
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de abrufen.