Lesezeit:
Verfahren zur geplanten Ausweisung des Naturschutzgebiets „Limbachsleite“
Start der Öffentlichkeitsbeteiligung
Lesezeit:
Neues Naturschutzgebiet in Werbach geplant: Das rund 27,9 Hektar große Gebiet „Limbachsleite“ soll unter Schutz gestellt werden. Besonders die artenreichen Kalk-Magerrasen sollen so langfristig erhalten werden. Der Entwurf der Verordnung liegt vom 29. September bis 31. Oktober 2025 öffentlich aus und ist auch online einsehbar.
Das Regierungspräsidium Stuttgart plant die Ausweisung des neuen Naturschutzgebiets „Limbachsleite“ im Bereich der Gemeinde Werbach, Main-Tauber-Kreis. Im Verfahren zur Unterschutzstellung ist die Anhörung der Träger öffentlicher Belange nun abgeschlossen. Im nächsten Schritt beginnt nun die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Das geplante Naturschutzgebiet nimmt einen Muschelkalk-Höhenzug nördlich der Ortschaft Werbach ein und hat eine Größe von rund 27,9 Hektar. Im Norden reicht es bis an die baden-württembergisch-bayerische Landesgrenze. Der außergewöhnlich hochwertige Komplex aus eng verzahnten Biotopen soll langfristig als Lebensraum für die unterschiedlichsten Arten erhalten und entwickelt werden. Besonders schützenswert sind die Kalk-Magerrasen der Limbachsleite mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten.
„Die Kalk-Magerrasen leisten einen besonderen Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der außergewöhnlich großen biologischen Vielfalt vor Ort. Der Erhalt von Gebieten wie dem in Werbach ist bedeutend für den Schutz empfindlicher Ökosysteme und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Um die große Artenvielfalt auch für nachfolgende Generationen zu bewahren, ist es wichtig, dieses Gebiet unter Schutz zu stellen“, betonte Regierungspräsidentin Susanne Bay.
Auslegung und Bekanntmachung
Der Entwurf der Verordnung mit Karten kann von Montag, 29. September, bis Freitag, 31. Oktober 2025, an folgenden Orten während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden:
- Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Gebäudeteil B, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.130)
- Landratsamt Main-Tauber-Kreis (Haus II, Schmiederstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim, 1. Obergeschoss, Zimmer 107)
- Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde Werbach, Hauptstraße 59, 97956 Werbach.
Die Unterlagen werden während dieses Zeitraums auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen im Überblick > Naturschutzrechtliche Verfahren > Geplantes Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ veröffentlicht.
Der Bekanntmachungstext wird am Freitag, 19. September 2025, im Staatsanzeiger veröffentlicht. Zudem ist er auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen im Überblick > Naturschutzrechtliche Verfahren > Geplantes Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ sowie auf den Internetseiten des Landratsamts Main-Tauber-Kreis und der Gemeinde Werbach abrufbar.
Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, oder unter der E-Mail-Adresse NSGLimbachsleite@rps.bwl.de vorgebracht werden.
Hintergrundinformationen
Informationen zum geplanten Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter > Über uns > Abteilung 5 - Umwelt > Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart > Geplante Naturschutzgebiete > Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ abrufbar.
Mehr Informationen zu Naturschutzgebieten sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter Umwelt > Naturschutzgebiete > Regierungsbezirk Stuttgart > Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart abrufbar.