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Planung

Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern (Landkreis Esslingen)

Regierungspräsidium erlässt Planänderungsbeschluss

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Bahnhof mit wartenden Menschen und wartendem Zug

Für das Vorhaben der Stuttgarter Straßenbahnen AG der Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern werden der Planänderungsbeschluss und die planfestgestellten Planänderungsunterlagen ab 18. August 2026 veröffentlicht.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 3. August 2026 den Planänderungsbeschluss für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern erlassen und damit die Grundlage für die geänderte Bauausführung entlang der künftigen S-Bahnstrecke geschaffen. Vorhabenträgerin ist die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB).

Gegenstand des Planänderungsbeschlusses

Der Planfeststellungsbeschluss für das oben genannte Vorhaben wurde am 30. Juni 2022 vom Regierungspräsidium Stuttgart erlassen. Im Zuge der Bauausführung hat sich jedoch Änderungsbedarf ergeben. Gegenstand der beantragten Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens sind verschiedene Änderungen und Ergänzungen auf den Gemarkungen Bernhausen, Sielmingen und Neuhausen. Eine Übersicht über die einzelnen Änderungen und Ergänzungen befindet sich im Planänderungsbeschluss sowie in den geänderten Planunterlagen.

Um Beeinträchtigungen auf Natur und Umwelt durch das geänderte Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren beziehungsweise zu kompensieren, wurden die bereits planfestgestellten landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen um zusätzliche Maßnahmen für die Zauneidechse sowie die Aufwertung einer bestehenden Streuobstwiese ergänzt. 

Veröffentlichung 

Der Planänderungsbeschluss und die planfestgestellten Planänderungsunterlagen werden in der Zeit von Dienstag, 18. August 2026 bis Montag, 31. August 2026 (je einschließlich) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rps.baden-wuerttemberg.de) unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellung > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse > Schiene und im zentralen Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ veröffentlicht. 

Personen, die die Unterlagen nicht online einsehen können, können bei der Planfeststellungsbehörde bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist eine andere Zugangsmöglichkeit beantragen (Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 24, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart oder per E-Mail an referat24@rps.bwl.de).

Die Bekanntmachung erfolgt vor Beginn der Veröffentlichung des Planänderungsbeschlusses und der planfestgestellten Planänderungsunterlagen. Der Bekanntmachungstext ist ab Donnerstag, 13. August 2026 auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rps.baden-wuerttemberg.de) unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen zu Planfeststellungsverfahren > Bekanntmachungen > Planfeststellungsbeschlüsse und im zentralen Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ abrufbar.

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