Lesezeit:
Weingut Herzog von Württemberg erhält Ehrenpreis des Regierungspräsidiums Stuttgart
Abteilungsleiter Dr. Ulrich Dura würdigt langjähriges Engagement und herausragende Leistung
Lesezeit:
Das Weingut Herzog von Württemberg erhält den Ehrenpreis 2026 des Regierungspräsidiums Stuttgart. Mit der Auszeichnung wird die lange Weinbautradition, die Verbundenheit zum Kulturgut Wein und die kontinuierliche Erzeugung hochwertiger Spitzenweine gewürdigt. Die Preisverleihung fand im Rahmen der Württembergischen Landesweinprämierung statt.
Im Rahmen der Verleihung der Ehrenpreise und Staatsehrenpreise im Weinausschank am Michaelsberg in Cleebronn am 26. Oktober 2026 überreichte das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) den Ehrenpreis 2026 an das Weingut Herzog von Württemberg. Das Weingut wurde für seine lange Tradition, der tiefen Verbundenheit zum Kulturgut Wein und der kontinuierlichen Produktion hochwertiger Spitzenweine geehrt.
„Hinter jedem guten Jahrgang stehen Menschen, die mit großer Leidenschaft, Fachwissen und persönlichem Einsatz arbeiten“, betonte Dr. Ulrich Dura, Leiter der Abteilung „Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen“ am RPS, in seiner Laudatio. Die Veranstaltung fand erstmalig in den neuen Veranstaltungsräumen auf dem Michaelsberg statt und wurde von der Württembergischen Weinkönigin Natalie Schäfter moderiert.
Der Ehrenpreis des RPS ist Teil der Landesweinprämierung, die jährlich vom Weinbauverband Württemberg ausgerichtet wird. Mit der Auszeichnung würdigt das RPS Weinbaubetriebe, die durch ihr besonderes Qualitätsniveau und ihr Engagement die Kulturlandschaft Württembergs nachhaltig prägen.
Landesweinprämierung Württemberg
Seit dem Jahr 1960 veranstaltet der Weinbauverband Württemberg jedes Jahr eine Weinprämierung und kürt die herausragenden Weinbaubetriebe die durch kontinuierliche Spitzenleistungen, handwerkliche Präzision und nachhaltiges Wirtschaften überzeugen.
Für die Prämierung führt der der Verband an mehreren Terminen im Jahr Verkostungen durch, im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Diese Verkostung wird von sensorisch geschulten und ausgebildeten Prüfern aus unterschiedlichen Bereichen der Weinbranche durchgeführt. In einer Blindverkostung muss die jeweils vierköpfige Kommission über Geruch, Geschmack und Harmonie des jeweiligen Weines entscheiden. Zur Bewertung wird ein 5-Punkte-Schema verwendet. Weine und Sekte, die von sämtlichen Prüfern der Kommission die maximale Punktzahl – 5 Punkte erhalten, werden mit „Großem Gold“ ausgezeichnet, bei 4,5 bis 4,9 Punkten gibt es „Gold“ und bei 4,0 bis 4,49 Punkten „Ausgezeichnet mit Goldrand“. Weine mit Ergebnis im Bereich von 3,5 bis 3,99 Punkten werden „Ausgezeichnet mit Silberrand“.
Die Landesweinprämierung zeichnet nicht nur einzelne Weine aus, sondern ermittelt Jahr für Jahr auch die besten Betriebe und verleiht ihnen den Ehrenpreis. Hierfür wird zunächst die Anzahl der prämierten Weine des Betriebes zu den von ihm insgesamt angestellten Weinen ins Verhältnis gesetzt. Ergänzend wird die Anzahl der Weine des Betriebes mit „Großem Gold“ und „Gold“ in den letzten drei Jahren in die Bewertung einbezogen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart stiftet jährlich einen Ehrenpreis für einen besonders engagierten Weinbaubetrieb aus seinem Zuständigkeitsgebiet.
Bild 1 (jpg): Überreichung des Ehrenpreises an das Weingut Herzog von Württemberg durch Abteilungsleiter Dr. Ulrich Dura
Bild 2 (jpg): Gruppenbild mit der Württembergischen Weinkönigin Natalie Schäfter