Förderaufrufe

Koordinierungsstellen Pflegeberufereform
Um die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen in der Anlaufphase des Umsetzungsprozesses der Pflegeberufereform zu unterstützen, wird den Stadt- und Landkreisen eine Förderung aus Bundes- und Landesmitteln für die Einrichtung von regionalen Koordinierungsstellen gewährt.
Grundlagen und Formulare Förderperiode 2023/2024:
Eckpunkte Förderung Koordinierungsstellen (Förderaufruf) (pdf)
Antrag (pdf)
Elternmentorenprogramme
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen bei der Beteiligung von Eltern mit Migrationshintergrund am Bildungsweg ihrer Kinder sowie an den Regelstrukturen der Kommunen und des Bildungswesens. Die Elternbeteiligung in den Kommunen soll quantitativ ausgebaut sowie überregional oder landesweit qualitativ weiterentwickelt werden.
Hinweis:
- Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 11.10.2024.
- Der Antrag sollte möglichst konkrete Angaben zur Maßnahme enthalten und vollständig ausgefüllt eingereicht werden, da eine Beurteilung der Maßnahme nur anhand der im Antrag angegebenen Beschreibungen und Daten erfolgen kann.
- Bitte übersenden Sie das Antragsformular sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Excel-Datei (ohne Unterschrift)
Förderaufruf:
Antragsformular Förderaufruf 2025 - 2026 „Elternmentorenprogramme 2025-2026“ (xlsx)
Förderaufruf interkulturelle Elternmentorenprogramme 2025 – 2026 (pdf)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf)
Schlussverwendungsnachweis (pdf)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen für den Förderaufruf zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen bei der Beteiligung von Eltern mit Migrationshintergrund am Bildungsweg ihrer Kinder sowie an den Regelstrukturen der Kommunen und des Bildungswesens. Die Elternbeteiligung in den Kommunen soll quantitativ ausgebaut sowie überregional oder landesweit qualitativ weiterentwickelt werden.
Hinweis: Die Antragsfrist ist geendet am 18.12.2022.
Förderaufruf:
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf)
Schlussverwendungsnachweis (pdf)
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration/
Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte
Mit dem Förderaufruf „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Maßnahmen, die zur Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte an der Gesellschaft und am Erwerbsleben beitragen.
Hinweis:
- Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 31.12.2024
- Der Antrag sollte möglichst konkrete Angaben zur Maßnahme enthalten und vollständig ausgefüllt eingereicht werden, da eine Beurteilung der Maßnahme nur anhand der im Antrag angegebenen Beschreibungen und Daten erfolgen kann.
- Bitte übersenden Sie das Antragsformular sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Excel-Datei (ohne Unterschrift)
Förderaufruf:
Förderaufruf Empowerment von Frauen (pdf)
Antragsformular (xlsx)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf)
Schlussverwendungsnachweis (pdf)
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration
Mit dem Förderaufruf „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Maßnahmen, die zur Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte an der Gesellschaft und am Erwerbsleben beitragen.
Förderaufruf:
Förderaufruf EVP (pdf)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf)
Schlussverwendungsnachweis (pdf)
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration
Qualifizierung von Sprachermittlerinnen und -ermittlern für den Bereich Gesundheit
Mit dem Förderaufruf ruft das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration dazu auf, Anträge für Fort- und Weiterbildungen zur Qualifizierung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern für den Bereich Gesundheit einzureichen
Förderaufruf:
Antragsformular Förderaufruf 2025 „Sprachmittler*innen“ (xlsx)
Förderaufruf Qualifizierung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern für den Bereich Gesundheit 2025 (pdf)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf)
Verwendungsnachweis (pdf)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2025 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
Angebote der Sprachförderung im Rahmen des Pakts für Integration (PIK)
Modellprojekte der Sprachförderung
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration neue Wege zur Sprachförderung bestimmter Zielgruppen und die Studierfähigkeit von Studierenden aus dem Ausland. Im Bereich der Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens soll die Kommunikation und Interaktion im interkulturellen und mehrsprachigen Team verbessert sowie die sprachlichen Fähigkeiten der Auszubildenden in der Pflege gestärkt werden.
Hinweis:
- Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 07.07.2025
- Der Antrag sollte möglichst konkrete Angaben zur Maßnahme enthalten und vollständig ausgefüllt eingereicht werden, da eine Beurteilung der Maßnahme nur anhand der im Antrag angegebenen Beschreibungen und Daten erfolgen kann.
- Bitte übersenden Sie das Antragsformular sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Excel-Datei (ohne Unterschrift)
Förderaufruf:
Frist zur Einreichung von Anträgen ist der 07.07.2025
Förderaufruf MPS (pdf)
Antragsformular (xlxs)
Formulare und Arbeitshilfen (werden nachgereicht):
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration neue Wege zur Sprachförderung bestimmter Zielgruppen und die Studierfähigkeit von Studierenden aus dem Ausland. Im Bereich der Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens soll die Kommunikation und Interaktion im interkulturellen und mehrsprachigen Team verbessert sowie die sprachlichen Fähigkeiten der Auszubildenden in der Pflege gestärkt werden.
Förderaufruf:
Förderaufruf MPS (pdf)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf)
Verwendungsnachweis (pdf)
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration neue Wege zur Sprachförderung bestimmter Zielgruppen, die Verbesserung der Studierfähigkeit von Studierenden aus dem Ausland und im Bereich der Pflegeeinrichtungen und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens die Kommunikation und Interaktion im interkulturellen und mehrsprachigen Team.
Förderaufruf:
Förderaufruf MPS (pdf)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf)
Schlussverwendungsnachweis (pdf)
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration/pakt-fuer-integration/foerderbereich-sprache?highlight=vwv%20integration
Integration vor Ort - Stärkung kommunaler Strukturen
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration integrationsfördernde Strukturen und Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Kommunen und weitere Akteure der Integrationsarbeit werden dazu aufgerufen, an der Entwicklung integrationspolitsicher Standards auf kommunaler Ebene mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort in den zentralen Bereichen der Gesellschaft zu leisten.
Hinweis:
- Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 12.05.2025.
- Der Antrag sollte möglichst konkrete Angaben zur Maßnahme enthalten und vollständig ausgefüllt eingereicht werden, da eine Beurteilung der Maßnahme nur anhand der im Antrag angegebenen Beschreibungen und Daten erfolgen kann.
- Bitte übersenden Sie das Antragsformular sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Excel-Datei (ohne Unterschrift)
- Es wird am 08.04.2025 eine Informationsveranstaltung für alle Interessierten geben.
Förderaufruf:
Antragsformular Förderaufruf 2025 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (xlsx)
Förderaufruf 2025 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (PDF)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden) (Werden nachgereicht)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2025 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
Integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration integrationsfördernde Strukturen und Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Kommunen und weitere Akteure der Integrationsarbeit werden dazu aufgerufen, an der Entwicklung integrationspolitsicher Standards auf kommunaler Ebene mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort in den zentralen Bereichen der Gesellschaft zu leisten.
Förderaufruf:
Förderaufruf 2024 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (pdf)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden)
Mittelabrufformular (pdf)
Zwischenverwendungsnachweis (pdf)
Schlussverwendungsnachweis (pdf)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2024 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration integrationsfördernde Strukturen und Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Kommunen und weitere Akteure der Integrationsarbeit werden dazu aufgerufen, an der Entwicklung integrationspolitsicher Standards auf kommunaler Ebene mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort in den zentralen Bereichen der Gesellschaft zu leisten.
Förderaufruf:
Förderaufruf 2023 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (pdf)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf)
Zwischenverwendungsnachweis (pdf)
Schlussverwendungsnachweis (pdf)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2023 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration integrationsfördernde Strukturen und Maßnahmen auf kommunaler Ebene. Kommunen und weitere Akteure der Integrationsarbeit werden dazu aufgerufen, an der Entwicklung integrationspolitsicher Standards auf kommunaler Ebene mitzuwirken und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen der Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort in den zentralen Bereichen der Gesellschaft zu leisten.
Förderaufruf:
Förderaufruf 2022 „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ (pdf)
Formulare und Arbeitshilfen (zum Ausfüllen bitte downloaden):
Mittelabrufformular (pdf)
Zwischenverwendungsnachweis (pdf)
Schlussverwendungsnachweis (pdf)
Hinweis: Die Antragsfrist für den Förderaufruf ist am 03.06.2022 abgelaufen.
Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen wie folgt direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:
integrationsfoerderung@rps.bwl.de
Weiterführende Links:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/integration
VwV Integrationsbeauftragte (VwV IB)
Ziel der Förderung ist die Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen im Bereich Integration auf kommunaler Ebene. Die Integrationsarbeit der Landkreise, Städte und Gemeinden soll an zentraler Stelle systematisch geplant, gezielt gesteuert und koordiniert werden.
Verwaltungsvorschrift und weitere Informationen:
VwV Integrationsbeauftragte (pdf)
VwV-Änderung vom 04.10.2022 (pdf)
Formulare und Arbeitshilfen:
Verwendungsnachweis (xlsx)
Mittelabruf (pdf)
Hinweis: Die Antragsfrist hat am 15.11.2024 geendet.
Bitte stellen Sie eventuelle Fragen per Mail unter integrationsfoerderung@rps.bwl.de. Wir werden dann auf Sie zukommen.
Diskriminierungssensible Kompetenzen und Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit stärken
Der Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Landesaktionsplans „Stark gegen Diskriminierung – Unser gemeinsamer Weg“.
Das Förderprogramm zielt darauf ab, neue Impulse für die Antidiskriminierungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen zu setzen, um dem konstatierten Bedarf an innovativen Konzepten zu begegnen. Hierfür sieht das Programm Anträge in den drei Förderkategorien 1.) Vermittlung diskriminierungssensibler Medienkompetenz an Kinder und Jugendliche, 2.) Entwicklung und Durchführung von diskriminierungssensiblen Empowermentangeboten mit Kindern und Jugendlichen, sowie 3.) Diskriminierungssensible Qualifizierung und Weiterbildung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit vor.
Die Antragsfrist ist am 06.05.2025 geendet.
Förderaufruf:
Antragsformular Förderaufruf 2025 „Diskriminierungssensible Kompetenzen und Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit stärken" (pdf)
Kosten- und Finanzierungsplan (xlsx)
Förderaufruf 2025 - „Diskriminierungssensible Kompetenzen und Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit stärken“ (pdf)
Formulare und Arbeitshilfen
Mittelabrufformular (pdf)
Zwischenverwendungsnachweis (docx, 35 KB)
Schlussverwendungsnachweis (docx, 37 KB)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2025 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Für Fragen zum Förderaufruf stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter 0711 123-3990 oder per E-Mail an lads@sm.bwl.de zur Verfügung.
Weiterführende Links:
www.antidiskriminierungsstelle-bw.de
Lokale Beratungsstellen gegen Diskriminierung für den Ausbau der Sensibilisierungsarbeit
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration den Aufbau und den Betrieb lokaler Beratungsstellen gegen Diskriminierung, ergänzt um eine überregionale Beratungsstelle gegen Diskriminierung sowie um Beratungssatelliten. Von Diskriminierung betroffene Menschen im Land soll ein niedrigschwelliger Zugang zu einer professionellen Antidiskriminierungsberatung ermöglicht werden. Darüber hinaus soll die Bevölkerung in Baden-Württemberg für Diskriminierungen sensibilisiert und Diskriminierungen proaktiv vorgebeugt werden.
Hinweis:
Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 15.12.2025.
Der Antrag sollte möglichst konkrete Angaben zur Maßnahme enthalten und vollständig ausgefüllt eingereicht werden, da eine Beurteilung der Maßnahme nur anhand der im Antrag angegebenen Beschreibungen und Daten erfolgen kann.
Bitte übersenden Sie das Antragsformular mit der Anlage „Kosten- und Finanzierungsplan“ sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Word-Datei und den Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei (ohne Unterschrift)
Förderaufruf (pdf)
Antrag (docx)
Kosten- und Finanzierungsplan (xlsx)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2024 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Für Fragen zum Förderaufruf stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter 0711 123-3990 oder per E-Mail an lads@sm.bwl.de zur Verfügung.
Weiterführende Links:
https://www.antidiskriminierungsstelle-bw.de/
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration den Aufbau und den Betrieb lokaler Beratungsstellen gegen Diskriminierung, ergänzt um eine überregionale Beratungsstelle gegen Diskriminierung sowie um Beratungssatelliten. Von Diskriminierung betroffene Menschen im Land soll ein niedrigschwelliger Zugang zu einer professionellen Antidiskriminierungsberatung ermöglicht werden. Darüber hinaus soll die Bevölkerung in Baden-Württemberg für Diskriminierungen sensibilisiert und Diskriminierungen proaktiv vorgebeugt werden. Des Weiteren sollen Sensibilisierungsmaßnahmen in Baden-Württemberg professionell und niedrigschwellig angeboten werden.
Formulare und Arbeitshilfen:
Mittelabrufformular (pdf)
Zwischenverwendungsnachweis (docx)
Schlussverwendungsnachweis (docx)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2024 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Für Fragen zum Förderaufruf stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter 0711 123-3990 oder per E-Mail an lads@sm.bwl.de zur Verfügung.
Weiterführende Links:
www.antidiskriminierungsstelle-bw.de
Servicestellen Antidiskriminierung
Mit dem Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zum einen, allen von Diskriminierung betroffenen Menschen im Land einen niedrigschwelligen Zugang zu einer professionellen Antidiskriminierungsberatung. Darüber hinaus soll die Bevölkerung in Baden-Württemberg für Diskriminierungen sensibilisiert und Diskriminierungen proaktiv vorgebeugt werden. Zum anderen wird, Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsmaßnahmen in Baden-Württemberg professionell und niedrigschwellig anzubieten, unterstützt.
Hinweis:
- Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 04.11.2024.
- Der Antrag sollte möglichst konkrete Angaben zur Maßnahme enthalten und vollständig ausgefüllt eingereicht werden, da eine Beurteilung der Maßnahme nur anhand der im Antrag angegebenen Beschreibungen und Daten erfolgen kann.
- Bitte übersenden Sie das Antragsformular mit der Anlage „Kosten- und Finanzierungsplan“ sowohl unterschrieben als pdf-Datei als auch als Word-Datei und den Kosten- und Finanzierungsplan als Excel-Datei (ohne Unterschrift)
Formulare und Arbeitshilfen:
Mittelabrufformular (pdf)
Fragen zum Förderaufruf bzw. zum Verfahren allgemein?
Das Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Antragsbearbeitung und ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2024 zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt bzw. abgelehnt.
Für Fragen zum Förderaufruf stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter 0711 123-3990 oder per E-Mail an lads@sm.bwl.de zur Verfügung.
Weiterführende Links:
www.antidiskriminierungsstelle-bw.de