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Abteilung 9Landesversorgungsamt, Gesundheit und Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften

Aktuelles

Ärztin im Gespräch mit einer Patientin

Regierungspräsidium Stuttgart: Stark für die Gesundheitsversorgung

| Gesundheit
Bild zeigt das Logo der Kampagne "The Ländarzt - werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg"

Mehr Frauen, mehr Vielfalt, mehr Erfahrung – Landarztquote 2025 stärkt die medizinische Versorgung im Land

| Landarztquote

Die Abteilung 9 „Landesversorgungsamt, Gesundheit und Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften“ des Regierungspräsidiums Stuttgart ist in weiten Teilen im Sinne einer Vor-Ort-Zuständigkeit für ganz Baden-Württemberg zuständig. Aufgabe des Landesversorgungsamts ist es, neben den Versorgungsämtern der Stadt- und Landkreise die Feststellungen über die konkrete Art und den jeweiligen Grad der Behinderung in jedem Einzelfall zu treffen.

Das Aufgabenspektrum der Abteilung 9 umfasst Fragestellungen vor allem zum Sozialen Entschädigungsrecht sowie zur Feststellung einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX-Schwerbehindertenrecht). Sie nimmt diese Aufgaben landesweit als Steuerungs- und Bündelungsinstanz für den nachgeordneten Bereich wahr. Hierzu gehören auch die Entwicklung, Programmierung und Pflege der DV-Fachanwendungen. Das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) umfasst Leistungen für Kriegsopfer, Gewaltopfer, geschädigte von Schutzimpfungen, Zivildienstgeschädigte sowie für deren Hinterbliebene und Angehörige.

An die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft knüpfen eine Reihe von beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Nachteilsausgleichen an, wie etwa im Renten- und Krankenversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, beim Wohngeld oder auch die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr. Auch die gegen Bescheide aus dem SER und SGB IX betriebenen Rechtsmittelverfahren werden von den Mitarbeitenden der Abteilung 9 bearbeitet.

Der versorgungsärztliche Dienst erstellt hierzu Gutachten, befasst sich mit Grundsatzfragen und sichert eine einheitliche versorgungsmedizinische Beurteilung in der Versorgungsverwaltung unter Berücksichtigung der bundesweit geltenden Versorgungsmedizinverordnung. Das Referat Recht und Verwaltung bearbeitet außerdem in landesweiter Zuständigkeit Kostenerstattungen für (in Baden-Württemberg) eingereiste unbegleitete minderjährige Ausländer, Kostenerstattungen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sowie Beitragserstattungen für in Werkstätten und Inklusionsbetrieben beschäftigte behinderte Menschen. Der Aufgabenbereich des Referates für ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten umfasst die Mitwirkung beim Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln und Medizinprodukten.

Zur Abteilung gehören neben dem Landesprüfungsamt auch die Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe sowie der Bereich Arbeitsmedizin. Außerdem ist seit 2025 die neue Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) dort angesiedelt. Auch die Aufsichts- und Prüfbehörde über die privaten Gesundheitsschulen im Regierungsbezirk Stuttgart ist Teil der Abteilung.

Unsere Referate

Bild zeigt 5 liegende Aktenordner

Referat 91

Recht und Verwaltung

Bild zeigt ein Stethoskop mit einem Holzhammer

Referat 92

Verfahren nach dem
Sozialgerichtsgesetz

Bild zeigt einen Rollstuhlfahrer

Referat 93

Ärztlicher Dienst für 
Versorgung und Teilhabe

Regale mit Arzneimitteln, davor Apothekerin mit einem Tablet in der einen und Tabletten in der anderen Hand

Referat 94

Ärztliche und pharmazeutische Angelegenheiten, Medizinprodukte

Bild zeigt Arztkoffer mit Stethoskop

Referat 95

Landesprüfungsamt für 
Gesundheitsberufe 
(LPA BW)

Bild zeigt Stethoskop mit Tastatur und einem Notizzettel mit der Aufschrift "Arbeitsmedizin"

Referat 96

Arbeitsmedizin, Staatlicher gewerbeärztlicher Dienst

Stethoskop

Referat 97

Landesagentur für 
die Zuwanderung von
Fachkräften (LZF)

Stethoskop umschlingt gläserne Weltkugel

Referat 98

Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (LAfG BW)

Portrait von Michael Hagmann

Abteilungsleitung

Michael Hagmann
Abteilungspräsident
0711 904-11000
E-Mail senden

Stellvertretung

Dr. Andrea Dreisigacker
Abteilungsdirektorin
0711 904-11009
E-Mail senden


Anschrift und Erreichbarkeit

Anschrift und Erreichbarkeit

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
0711 904-0
0711 904-11190
E-Mail senden

Sprechzeiten

Montag – Donnerstag 09:00 Uhr – 11:30 Uhr
Montag – Donnerstag 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 11:30 Uhr

Bitte beachten:
Der Haupteingang befindet sich in Gebäudeteil A