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Referat 93Ärztlicher Dienst für Versorgung und Teilhabe

Unsere Kernaufgaben

Der versorgungsärztliche Dienst und die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen arbeiten gemeinsam für das Ziel, die Situation der Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg kontinuierlich zu verbessern, und die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg stets weiter voranzubringen.

Im versorgungsärztlichen Dienst und den versorgungsärztlichen Diensten der Landratsämter arbeiten ärztliche Sachverständige mit speziellem versorgungsmedizinischem Wissen. Hierzu gehören besondere Kenntnisse über ursächliche Faktoren von Gesundheitsstörungen, über die Auswirkungen von Behinderungen auf die Teilhabefähigkeit und über die, für die Begutachtung wichtigen rechtlichen und versorgungsmedizinischen Begriffe. Mit dieser gutachterlichen Expertise beraten und unterstützen sie die Verwaltung. Nach den Vorgaben des Schwerbehindertenrechts werden gesundheitliche Beeinträchtigungen in ihrem Schweregrad und ihren Auswirkungen auf die Teilhabefähigkeit beurteilt. Ein entsprechender Grad der Behinderung (GdB) wird gemäß den Vorgaben des Schwerbehindertenrechts vorgeschlagen, und es wird zu Nachteilsausgleichen (Merkzeichen) Stellung genommen. Bei der versorgungsärztlichen Begutachtung nach dem Sozialen Entschädigungsrecht wird der ursächliche Zusammenhangs der gesundheitlichen Einschränkungen mit den erlittenen Schädigungen geprüft, und der Grad der Schädigung (GdS) bewertet. Gesetzliche Grundlage für die Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB) beziehungsweise des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) vom 10. Dezember 2008, insbesondere die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (§ 2 Anlage VersMedV). Die Verwaltung bezieht die versorgungsärztlichen Stellungnahmen in ihre Entscheidung mit ein und erteilt einen entsprechenden Bescheid. In den Landratsämtern erfolgen Begutachtungen im Erstfeststellungs-, Neufeststellungs- und Abhilfeverfahren. Im Landesversorgungsamt werden hauptsächlich ärztliche Stellungnahmen nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) erstellt.

Die versorgungsärztlichen Gutachterinnen und Gutachter im Referat 93 und in den Landratsämtern unterliegen der Fachaufsicht des Leitenden Arztes (Referatsleiter 93), der sicherstellen soll, dass in seinem Bereich Begutachtungen und Überprüfung von Gutachten, unter Berücksichtigung bundeseinheitlicher versorgungsmedizinischer Vorgaben, nach einheitlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden. Dafür finden regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen statt.

Der Leitende Arzt ist für ärztliche Grundsatzfragen zuständig. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und der Bundeswehr.

Die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen Baden-Württemberg (BW) ist für landesweite Aufgaben nach § 35 Sozialgesetzbuch IX und den medizinischen Bereich der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung BW verantwortlich. Sie ist in der fachlichen Weiterentwicklung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsbeeinträchtigungen landesweit tätig ohne hoheitlich-überwachende Aufgaben.

Die Landesärztin für Menschen mit Behinderungen berät Landesbehörden, insbesondere das Sozialministerium und das Kultusministerium, Sozialhilfeträger und weitere Behörden, Institutionen und Verbände zu früh im Leben bestehenden Behinderungen aus kostenträgerunabhängiger, medizinischer Sicht. Behinderungen sind nach § 2 des Sozialgesetzbuches IX gesundheitliche Beeinträchtigungen mit daraus in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entstehenden Teilhabeeinschränkungen.

Näheres zur Landesärztin einschließlich der Überregionalen ArbeitsstelleBW-Medizinischer Bereich finden Sie auf der zugehörigen Homepage:
Landesärztin für Menschen mit Behinderungen

Bild zeigt Frau im Rollstuhl die im Büro am Laptop arbeitet

Landesärztin für Menschen mit Behinderungen

Kontakt

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Referatsleitung

Dr. Roman Hancok
0711 904-11074
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Stellvertretung

Dr. Stefan Götz
Medizinaldirektor
0711 904-11061
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Landesärztin für Menschen
mit Behinderungen

Dr. Anette Winter
0711 904-11021
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