Lesezeit:
B 29 vierstreifiger Ausbau Schwäbisch Gmünd – Mögglingen: Vorentwurf soll Ende 2028 fertig sein (Ostalbkreis)
Vertiefte Fachplanungen und zusätzliche Untersuchungen verlängern die Entwurfsplanung
Lesezeit:
Das Regierungspräsidium Stuttgart plant im Auftrag des Bundes den vierstreifigen Ausbau der B 29 zwischen Schwäbisch Gmünd und der Ortsumfahrung Mögglingen. Die Entwurfsplanung ist sehr anspruchsvoll und nimmt mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich angenommen. Die Fertigstellung des Vorentwurfs ist bis Ende 2028 vorgesehen.
Das Projekt hat beim Regierungspräsidium Stuttgart hohe Priorität. Es befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung. Dabei wird die bereits vom Bund bestätigte Vorzugsvariante für den rund zehn Kilometer langen Ausbau detailliert ausgearbeitet. Hierfür sind zahlreiche Fachplanungen, Untersuchungen und Gutachten erforderlich, deren Ergebnisse eng aufeinander abgestimmt werden müssen. Um eine belastbare und rechtssichere Grundlage für die weiteren Verfahrensschritte zu schaffen, werden einzelne Planungsbereiche bereits jetzt besonders detailliert untersucht. Diese vertiefte Planung nimmt zusätzliche Zeit in Anspruch, soll jedoch dazu beitragen, spätere Überarbeitungen zu vermeiden und die weiteren Planungsschritte möglichst zielgerichtet voranzubringen. Die Fertigstellung des Vorentwurfs ist daher bis Ende 2028 vorgesehen, statt wie zuletzt angenommen bis 2027.
Belastbare Grundlagen für die weiteren Planungen
Eine wesentliche Grundlage für zahlreiche Fachplanungen – beispielsweise Grünplanung, Lärmplanung und Lärmschutz – ist das Verkehrsgutachten. Das bisherige Gutachten für 2035 musste auf das Prognosejahr 2040 fortgeschrieben werden, um für das Planfeststellungsverfahren eine belastbare und rechtssichere Planungsgrundlage zu schaffen. Die Fortschreibung berücksichtigt die neue Verflechtungsprognose vom Herbst 2025 – eine fundierte Vorausschätzung, wie sich Personen- und Güterströme entwickeln – sowie Verkehrszählungen von Oktober 2025. Das aktualisierte Verkehrsgutachten liegt seit Mitte 2026 vor. Seither wird auf dieser Grundlage unter anderem das Lärmgutachten erarbeitet, das Mitte 2027 vorliegen soll. Darauf aufbauend wird die konkrete Planung der Lärmschutzanlagen erarbeitet. Das aktualisierte Verkehrsgutachten soll zudem eine rechtssichere Grundlage für umweltfachliche Unterlagen schaffen, wie den Artenschutzbeitrag und den landschaftspflegerischen Begleitplan.
Parallel dazu werden die Straßen- und Entwässerungsplanung sowie die Planungen für Brückenbauwerke und Gewässerverlegungen weiter ausgearbeitet. Für die Ingenieurbauwerke bilden geotechnische Gutachten eine wichtige Grundlage. Die erforderlichen Bohrungen fanden bereits statt; die letzten Gutachten werden derzeit fertiggestellt.
Komplexe Planungen mit besonderen Anforderungen
Die vertiefte Planung ist vor allem dort erforderlich, wo zahlreiche Anforderungen ineinandergreifen. Insbesondere im Bereich Böbingen zeigt sich die Komplexität und die enge Verzahnung der verschiedenen Planungen. Dort müssen unter anderem der geplante Tunnel, die innerörtliche Verlegung der Rems über mehrere hundert Meter, der Hochwasserschutz, die Entwässerung und der Lärmschutz aufeinander abgestimmt werden. Hinzu kommen beengte Platzverhältnisse durch die bestehende Bebauung und die Bahntrasse. Daher ist eine einheitliche Datengrundlage basierend auf den relevanten Gutachten entscheidend.
Insbesondere die Remsverlegung erfordert detaillierte hydraulische Berechnungen und Modellierungen, um die Auswirkungen auf die Strömungsverhältnisse und den Hochwasserschutz zuverlässig beurteilen zu können. Auch für die Entwässerung sind zusätzliche Anforderungen zu berücksichtigen, etwa der Flächenbedarf für Rückhalteanlagen.
Einzelne Planungsbereiche müssen deshalb bereits jetzt in der Entwurfsplanung mit einer Detailschärfe bearbeitet werden, die üblicherweise erst in späteren Planungsphasen erreicht wird. Das kostet zusätzliche Zeit, soll jedoch dazu beitragen, die Planung im weiteren Verlauf zielgerichtet fortzuführen und weitere spätere Überarbeitungen möglichst zu vermeiden. Auch die Verkehrsführung während der mehrjährigen Bauzeit wird bereits vertieft betrachtet, um die Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmenden möglichst gering zu halten.
Wie geht es weiter?
2027 sollen wesentliche Fachplanungen und naturschutzfachliche Untersuchungen weitgehend abgeschlossen werden. Im Jahr 2028 sollen die Ergebnisse zusammengeführt und die vollständigen Unterlagen für den Vorentwurf ausgearbeitet werden. Ziel ist es, eine sorgfältig abgestimmte und rechtssichere Planungsgrundlage für die anschließenden Verfahrensschritte zu schaffen.
Nach Fertigstellung des Vorentwurfs werden die Unterlagen in Abstimmung mit dem Landesverkehrsministerium dem Bundesverkehrsministerium zur haushaltsrechtlichen Genehmigung vorgelegt. Dieser Verfahrensschritt wird als sogenannter Gesehenvermerk bezeichnet. Anschließend werden die Planunterlagen für das notwendige Planfeststellungsverfahren erstellt und das Verfahren eingeleitet.
Nach dem Planfeststellungsbeschluss kann mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Wann mit dem Bau begonnen werden kann, lässt sich derzeit noch nicht verlässlich sagen. Dies hängt auch von den weiteren Planungsschritten und insbesondere vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens ab.
Hintergrundinformationen
Über den aktuellen Stand der Planung haben Fachleute des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) heute im Gemeinderat Böbingen informiert. Am 4. November 2026 werden sie im Gemeinderat Schwäbisch Gmünd informieren.
Der geplante Ausbau umfasst rund zehn Kilometer Strecke sowie Anpassungen im Nebennetz. Vorgesehen sind unter anderem ein Tunnel in Böbingen, acht Brückenbauwerke, fünf Stützwände, Anschlussstellen, Lärmschutzanlagen und Maßnahmen zur Entwässerung.
Weitere Informationen sind auf der Projektseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de > Über uns > Abteilungen > Abteilung 4 > Referat 44 > B 29 Schwäbisch Gmünd – Mögglingen abrufbar.